Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/8: Klimaschutz-Verordnung · 36 Seiten

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Bedingungen für die Erstellung eines Branchenfahrplans

Die Kantone VD und GE sowie die Genfer Industrie-, Handels- und Dienstleistungskammer verlangen, dass auch die kantonalen Dachverbände Branchenfahrpläne ausarbeiten können.

SP, economiesuisse, sgv, Swissmem und VKS fordern, dass es keine Obergrenze für den Energieverbrauch geben soll, wie in Absatz 1 definiert, um einen Branchenfahrplan erstellen zu können. Die ausserparlamentarische Kommission KMU-Forum verlangt, dass alle Unternehmen einer Branche immer einen Branchenfahrplan verwenden können, insbesondere KMU (mit weniger als 250 Vollzeitäquivalenten [VZÄ]). Swisscleantech fordert, dass CO2-Reduktionen in verschiedenen Unternehmen erfolgen können, sofern diese durch einen Branchenfahrplan verbunden sind. Die KOLAS weist darauf hin, dass sich die Bedingungen für den Erhalt von Fördermitteln für die Landwirtschaft nur wenig eignen, da sie als Wertschöpfungskette organisiert ist.

3.2.3 Art. 7 Angaben zu den Massnahmen

Economiesuisse, sgv, Swissmem, cemsuisse, Bauenschweiz und IGEB verlangen, dass der Begriff «präzise» aus Artikel 7 Buchstabe a gestrichen wird.

Die Kantone BS und VD, die SP, der ETH-Rat, swisscleantech und der VKS fordern, dass nicht nur die Kosten, sondern auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis geschätzt werden, um dem mit der Umsetzung einer Massnahme verbundenen Nutzen Rechnung zu tragen.

Die Grünliberale Partei verlangen, dass Artikel 7 Buchstabe f wie folgt ergänzt wird: Begründung, falls die Emissionsverminderung nicht oder nur zum Teil in der Schweiz erfolgt.

3.2.4 Art. 8 Weitere Anforderungen an Fahrpläne

Die Kantone BS, BL, FR und JU, die SP, die Junge Mitte, die Stadt Zürich, Travail.Suisse und der VKS fordern, dass die Formulierung von Absatz 3 die Abbildung der Klimawirkung des Betriebs der Luftfahrzeuge im Fahrplan obligatorisch macht.

Economiesuisse, sgv, Swissmem, cemsuisse, Bauenschweiz, GastroSuisse, IGEB, der Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und EIT.swiss betonen, dass eine Aktualisierung der Fahrpläne alle fünf Jahre verbindlich ist und dass sie nur bei Bedarf aktualisiert werden müssen.

3.2.5 Art. 9 Beratung

Die Kantone BS und AR sowie der FSKB verlangen, dass die Kriterien für die Registrierung von zugelassenen Beraterinnen und Beratern sowie die Inhalte der Ausbildungen veröffentlicht werden.

Die ausserparlamentarische Kommission KMU-Forum, economiesuisse, sgv, Swissmem, cemsuisse, Bauenschweiz und IGEB weisen darauf hin, dass es nicht Aufgabe des Bundes ist, zugelassene Beraterinnen und Berater zu registrieren. Sie verweisen auf das Subsidiaritätsprinzip und fordern, dass diese Bestimmung gestrichen wird.

2. Abschnitt: Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen

3.2.6 Art. 10 Förderungswürdige Massnahmen

SP, Grüne und VKS fordern, dass das Multiplikationspotenzial als wichtiges Kriterium für die Vergabe von Finanzhilfen betrachtet wird. Sie erachten das Kosten-Nutzen-Verhältnis in diesem Fall nicht als sinnvoll.

Dem Kanton BS zufolge soll in der KlV erwähnt werden, dass auch Massnahmen im Ausland gemäss Artikel 10 förderungsfähig sind. Der Kanton VD führt an, dass die Massnahmen im Ausland keinen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Schweiz leisten, weshalb sie nicht prioritär sein sollten.