Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/8: Klimaschutz-Verordnung · 36 Seiten
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(etwa um zu einer Verkaufsstelle zu gelangen), in Anhang 1 als nachgelagerte Emissionen aufgeführt werden.
3.8 Anhang 2 – Förderung von neuartigen Technologien und Prozessen
Die Grünliberale Partei ist der Ansicht, dass Anhang 2 kompliziert sei und dass einfachere Kriterien für den Zugang zu Finanzhilfen formuliert werden sollten.
Act cleantech fordert, dass für KMU ein vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu Fördermitteln eingeführt wird.
Swisscleantech schlägt vor, dass Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden über Ausschreibungen Fördergelder erhalten. Zudem sollen ein maximaler Betrag für die Förderung pro Gesuch und eine minimale Wirksamkeit in CHF pro Tonne CO2-eq festgelegt werden.
Viele Teilnehmende haben darauf hingewiesen, dass die in den Ziffern 1.2 bis 1.6 definierten Schwellenwerte für CO2-Verminderungen zu hoch seien, und verlangen, diese Werte zu senken. Einige haben Vorschläge unterbreitet, die nachfolgend beschrieben werden. Die Kantone BS und BL fordern, dass bei unvollständiger Mittelausschöpfung die unter den Ziffern 1.2 bis 1.6 beschriebenen Schwellenwerte für CO2-Verminderungen herabgesetzt werden können. Charnet verlangt, die Untergrenze aus der Verordnung zu streichen.
Ziffer 1.1
Economiesuisse und Swissmem fordern, dass es nach Möglichkeit keine Stichtage für die Einreichung von Gesuchen geben soll und dass die Gesuche kontinuierlich geprüft werden sollen.
Ziffer 1.2
Die KVU, die Kantone ZH, GE und JU, der SBV, die SAB, der sgv, der VKS, der VöV und der VSSU fordern, dass die Untergrenzen für die CO2-Verminderung gesenkt werden. Die Grünliberalen, economiesuisse, Swissmem und POWERLOOP verlangen eine Senkung auf 100 Tonnen CO2-eq.
Der STV weist darauf hin, dass der Situation von Tourismusunternehmen nicht Rechnung getragen wurde, namentlich in Bezug auf die Anstrengungen, die für die Erstellung eines Fahrplans erforderlich sind, und die hohen Schwellenwerte für die CO2-Verminderung.
Ziffer 1.3
Aeesuisse und Ökostrom Schweiz schlagen vor, die Untergrenzen für die CO2-Verminderung für die verschiedenen Entwicklungsphasen auf 1000 Tonnen CO2-eq zu vereinheitlichen. Die Grünliberalen, economiesuisse, Swissmem, die IGEB und POWERLOOP schlagen eine Senkung auf 100 Tonnen CO2- eq vor.
Ziffer 1.6
Die KVU, die Kantone BS, BL, GE, TG und UR, die SAB, der sgv, die Post, der VSA und die Neustark AG sind der Meinung, dass die Mindestmenge für die CO2-Speicherung viel zu hoch angesetzt ist und Biogas-Projekte ausschliessen würden. Die Stiftung KliK weist darauf hin, dass die Mindestgrenzen für Verminderungen zu hoch sind und Vorhaben in den Bereichen und ARA an der Teilnahme hinderten.
Swisscleantech bringt den Vorschlag an, die Mindestspeichermenge auf 5000 Tonnen CO2-eq zu senken, economiesuisse, Swissmem, Greenpeace und POWERLOOP wünschen sich eine Senkung auf 1000 Tonnen CO2-eq.
Ziffer 3.2