Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/8: Klimaschutz-Verordnung · 36 Seiten

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1 Einleitung

Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zum Entwurf der Klimaschutz-Verordnung (KlV) durchgeführt, die das Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) umsetzt. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 24. Januar 2024 bis zum 1. Mai 2024.

Die Vernehmlassungsunterlagen und die Stellungnahmen sind abrufbar unter www.admin.ch1> Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2024 > UVEK.

Es sind insgesamt 1176 Stellungnahmen eingegangen, von eingeladenen und nicht eingeladenen Adressaten. 26 Kantone, 9 politische Parteien, 49 eingeladene Adressaten, 121 weitere Teilnehmende und 971 Privatpersonen haben sich an der Vernehmlassung beteiligt. Die Stellungnahmen der Privatpersonen deckten sich mit derjenigen des Vereins Klimaschutz Schweiz (VKS). Die Version der Stiftung PUSCH weicht leicht davon ab und wurde von zahlreichen Organisationen unterbreitet. Insgesamt wurden die verschiedenen Versionen dieser Stellungnahme von 41 Nichtregierungsorganisationen eingereicht2. Wenn in diesem Bericht der VKS erwähnt wird, sind damit auch die 971 Privatpersonen sowie die Organisationen gemeint, welche die gleiche Stellungnahme übermittelt haben. Das Gleiche gilt für die Stiftung PUSCH.

Der vorliegende Bericht fasst die Stellungnahmen zusammen, ohne dabei Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben3.

2 Allgemeine Bemerkungen

Dieses Kapitel enthält eine Zusammenfassung der zur KlV abgegebenen Rückmeldungen, die allgemeiner Natur sind, sich auf mehrere Artikel beziehen oder auf ausführende Bestimmungen, die in der KlV nicht enthalten sind.

2.1 Eingeladene Adressaten

2.1.1 Kantone

Die Kantone Zürich (ZH), Luzern (LU), UR (Uri), Schwyz (SZ), Nidwalden (NW), Obwalden (OW), Glarus (GL), Zug (ZG), Freiburg (FR), Solothurn (SO), Basel-Stadt (BS), Basel-Landschaft (BL), Schaffhausen (SH), St. Gallen (SG), Graubünden (GR), Thurgau (TG), Waadt (VD), Wallis (VS), Genf (GE) und Jura (JU) begrüssen die Vorlage grundsätzlich, melden aber Änderungswünsche an, die auch andere Erlasse

1 https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2024/8/cons_1

2 Pro Natura, Pro Velo, BirdLife, Greenpeace, Schweizerische Energie-Stiftung SES, Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), WWF, A Rocha Schweiz, Klima-Allianz Schweiz, Alliance Sud, Association Climat Genève, Caritas, CARPE (coordination pour un aéroport respectueux de la population et de l’environnement), Fastenaktion, HEKS, Helvetas, KlimaSeniorinnen Schweiz, Koalition «Christ:innen für Klimaschutz», Koalition Luftverkehr Umwelt und Gesundheit (KLUG), Nie wieder Atomkraftwerke, Oberwalliser Gruppe für Umwelt und Verkehr (OGUV), oeku Kirchen für die Umwelt, Protect Our Winters, Schweizer Alpen-Club SAC, SWISSAID, terre des hommes, umverkehR, Umweltfreisinnige St. Gallen, Verein KlimaGlarus.ch, Verein Klimastadt Zürich, Verein Solarspar, Schutzverband der Bevölkerung um den Flughafen Basel-Mülhausen, VEREIN ÖKOSTADT BASEL, noé21, Verein erneuerbare Energie Hettlingen, Verein Grüner Fisch, Campax, Casafair Nordwestschweiz, Naturschutzverein Turbenthal Wila, Ziegelindustrie Schweiz, Swiss Youth for Climate

3 Gemäss Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (VlG; SR 172.061) werden bei der Überarbeitung von Vorlagen, die eine Vernehmlassung durchlaufen haben, die eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet.