Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/8: Klimaschutz-Verordnung · 36 Seiten
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Buchstabe a – Speicherkapazität
Die Stadt Zürich schlägt vor, die Anforderung einer Speicherkapazität für mindestens drei Monate durch eine minimale Grösse von 50 000 m3 zu ersetzen. Aeesuisse, Geothermie Schweiz und InfraWatt fordern, dass nur 80 Prozent der Wärmeenergie über mindestens drei Monate gespeichert werden können, Swisspower verlangt einen Wert von 85 Prozent.
Buchstabe c – Wärmequelle
Die Stadt Zürich wünscht sich, dass Holz als Wärmequelle genutzt werden kann.
Absatz 4
Buchstabe b – Erdwärmesonden
Aeesuisse, Geothermie Schweiz, SIG, InfraWatt und Swisspower fordern, dass Erdwärmesonden von der Risikoabsicherung profitieren können.
3.2.17 Art. 21 Gesuch
Keine Bemerkungen.
3.2.18 Art. 22 Informations- und Sorgfaltspflicht
Keine Bemerkungen.
3.2.19 Art. 23 Eintritt des Risikos
Die Stadt Zürich weist darauf hin, dass nur selbstverschuldete Fehler der Betreiber von der Absicherung ausgenommen werden sollen. In diesem Sinne fordern aeesuisse, Geothermie Schweiz, SIG und Swisspower, dass Absatz 3 Buchstabe c gestrichen wird.
3.3 3. Kapitel: Anpassung an den und Schutz vor dem Klimawandel
SVP und sgv beantragen die Streichung der Artikel 24 und 25.
3.3.1 Art. 24 Strategische Ziele für die Anpassung an den Klimawandel
Der Kanton Bern beantragt, das 3. Kapitel in «Anpassung an den Klimawandel» umzubenennen.
Die KVU, die Kantone ZH, TG, VD, VS, GE und JU, die SAB und der Schweizerische Städteverband fordern, dass Artikel 24 um die notwendigen Massnahmen im Bereich der Anpassung an den Klimawandel ergänzt wird. Der Kanton BL verlangt eine Präzisierung, was in Artikel 8 KlG mit den «notwendigen Massnahmen zur Anpassung an und zum Schutz vor den nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels» gemeint ist.
Der ACS schlägt vor, den Schwerpunkt auf die Praxis zu legen und bereits bestehende Ansätze zu berücksichtigen. Der ACS und die Stadt Zürich fordern, dass die strategischen Ziele für die Anpassung in Zusammenarbeit mit den Gemeinden erarbeitet werden und dass dies in Artikel 24 verankert wird.
Der SBV weist darauf hin, dass es Finanzhilfen geben muss, um Anreize für die Umsetzung von Massnahmen zu schaffen. Er gibt zudem an, dass die Herausforderungen, mit denen Berg- und Landregionen konfrontiert sind, nicht berücksichtigt werden. Die Alpen-Initiative fordert, dass geprüft wird, ob die Stellung der Berg- und Randregionen im Bereich der Anpassung an den Klimawandel besonders ist.
Die nationale Plattform PLANAT bittet darum, im erläuternden Bericht auf Seite 24 neben NCCS, Cercle Climat und IDA Klima explizit aufgeführt zu werden.