Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/8: Klimaschutz-Verordnung · 36 Seiten
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3.4 4. Kapitel: Klimaverträgliche Ausrichtung der Finanzmittelflüsse
3.5 Art. 26 Freiwilliger Klimatest
Die Kantone BL, GE und JU sowie die Grünliberale Partei fordern den Bundesrat auf, dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und Massnahmen umzusetzen, die die Klimawirkung von Finanzmittelflüssen minimieren. Die Grünen verlangen die Umsetzung von Artikel 9, mit verbindlichen Vereinbarungen mit Netto-null-Fahrplänen, die mit den Finanzinstituten abgeschlossen werden. VKS und WWF weisen darauf hin, dass keine konkreten Massnahmen ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass die Finanzmittelflüsse mit den Klimazielen vereinbar sind. Sie fordern, dass die KlV ergänzt wird, um dieses im KlG verankerte Ziel umzusetzen.
Der Kanton JU und die KVU weisen darauf hin, dass der Satz im erläuternden Bericht «Die bestehende gesetzliche Grundlage erlaubt es nicht, in der vorliegenden Verordnung konkrete Massnahmen zur Verminderung der negativen bzw. Förderung der positiven Klimawirkung von nationalen und internationalen Finanzmittelflüssen zu ergreifen» einen Widerspruch einführt, den es zu beheben gilt.
Die KVU, die Kantone VS und JU, Travail.Suisse, SIA, VKS, Casafair und ETHICH betonen, dass der Klimatest für das in Artikel 9 KlG formulierte Ziel unzureichend ist. Die Kantone ZH, TG, UR, BE, BL, FR, VS und JU, Travail.Suisse, die Stadt Zürich, das Zentrum für Wirkung und Klimaschutz UNIL EPFL (CLIMACT) und der Verein energie-wende-ja fordern, dass der freiwillige Klimatest für Finanzinstitute ab einer bestimmten Grösse obligatorisch wird. Der Kanton BS und die Fondation Ethos beantragen obligatorische Klimatests für Unternehmen, die der Klimaberichterstattungsverordnung unterstehen. Die SP, die Junge Mitte, Travail.Suisse, aeesuisse, der VKS, die Stiftung PUSCH, die Fondation Ethos und Clima Now verlangen neben der Einführung des obligatorischen Klimatests, dass der Bundesrat mit den Finanzinstituten Vereinbarungen trifft, falls eine repräsentative Beteiligung nicht erreicht wird. Des Weiteren fordern sie, dass es möglich sein sollte, die Ergebnisse des Tests zu publizieren, falls das Finanzinstitut damit einverstanden ist. Sie verlangen die Aufnahme eines neuen Artikels 26bis, der klarstellt, dass die Massnahmen, die getroffen werden, um Finanzmittelflüsse mit den Klimazielen zu vereinbaren, einen realen Effekt auf die Wirtschaft und das Klima haben müssen. Operation Libero ist der Ansicht, dass es wirkungsvolle Anreize braucht, um mehr Finanzinstitute zur Teilnahme zu bewegen, und mittelfristig eine Pflicht zur Teilnahme bei den Klimatests.
Die AMAS macht darauf aufmerksam, dass Unternehmen und Finanzinstitute derzeit unterschiedlichen Regelungen unterstehen, und spricht sich dafür aus, die anvisierten Lösungen zu harmonisieren, insbesondere die Fahrpläne und die Transitionspläne.
Der Kanton VD verlangt, dass die Berechnungsmethode des Tests und die mögliche Subventionierung durch den Bund geklärt werden. Der Kanton BE will, dass der Test auch von Kantonen und Gemeinden genutzt werden kann. Economiesuisse weist darauf hin, dass der Klimatest noch Verbesserungspotenzial aufweise, insbesondere hinsichtlich der Relevanz der verwendeten Methode, und dass es für die Finanzinstitute nicht klar ersichtlich sei, wie die Ergebnisse zustande kommen. SBVg und AMAS regen einen Austausch zwischen dem BAFU und Vertreterinnen und Vertretern der Finanzbranche an, um die Qualität und die Aussagekraft der Ergebnisse zu verbessern. Swiss Sustainable Finance fordert, dass der erläuternde Bericht angepasst und die für den Test verwendete Methodik offengelassen wird.
SVP und sgv verlangen die Streichung von Artikel 26.
3.6 5. Kapitel: Schlussbestimmungen
Keine Bemerkungen.
3.7 Anhang 1 – Kategorien vor- und nachgelagerter Emissionen
SP, Junge Mitte, Travail.Suisse und VKS fordern, dass die Emissionen, die durch den Verkehr auf den vom Bund gebauten Verkehrsinfrastrukturen entstehen, in Anhang 1 berücksichtigt werden. Der VCS verlangt, dass Emissionen, die von den Kundinnen und Kunden eines Unternehmens verursacht werden