Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/8: Klimaschutz-Verordnung · 36 Seiten
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pro Quadratmeter Bauteilfläche oder Energiebezugsfläche betragen soll. USPI, HEV, EIT.swiss und aeesuisse fordern, dass sich der Bonus auf mindestens 60 Franken belaufen sollte. Die KGTV spricht sich für einen höheren Bonus aus. Suissetec weist darauf hin, dass Sanierungen der Gebäudehülle sehr teuer sind, und stellt den Nutzen eines solchen Bonus für das Erreichen der Klimaziele 2050 infrage.
3.9.2 Art. 54b EnV
Der Kanton GE merkt an, dass die Beratungsmöglichkeit derjenigen aus dem Programm «erneuerbar heizen» entspricht. Der Kanton GE und Travail.Suisse fordern, dass dieses Programm separat weitergeführt und finanziert wird, da der Zweck des KlG darin besteht, weitere 200 Millionen zu bewilligen, und nicht darin, bestehende Programme zu refinanzieren. Die SP, Travail.Suisse, der VKS und die Stiftung PUSCH fordern aus demselben Grund, dass Artikel 54b gestrichen wird.
Aeesuisse hebt hervor, dass die Sanierungsrate für die Gebäudehülle unter dem Zielwert liegt. Bauenschweiz weist darauf hin, dass die Beratung ein wichtiger Aspekt für Eigenheimbesitzenden ist. Aeesuisse, Bauenschweiz sowie suissetec, EIT.swiss, Gebäudehülle Schweiz, der HEV und POWERLOOP sind der Meinung, dass die Beratungsmöglichkeit ausgebaut werden sollte, um auch Gesamtsanierungen abzudecken. Aeesuisse beantragt, dass diese Beratung analog zum Programm «erneuerbar heizen» finanziert wird.
3.9.3 Art. 54c EnV
Keine Bemerkungen.
3.9.4 Art. 54d EnV
Der Kanton SH und die EnDK fordern, dass Artikel 54d um Bestimmungen ergänzt wird, die festlegen, wie mit allenfalls in einem Jahr nicht verwendeten Mitteln umgegangen wird. Der Kanton SG verlangt, dass die Kantone für den Vollzug des Impulsprogramms mit 5 Prozent der verwendeten Mittel entschädigt werden.