Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/8: Klimaschutz-Verordnung · 36 Seiten

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Gebäudehülle Schweiz fordert, die Höhe der in Absatz 1 vorgesehenen Förderbeiträge zu überprüfen und eine zeitliche Begrenzung vorzusehen.

Für die Massnahmen M-04 bis M-08 gemäss HFM für Anlagen über 70 kW schlägt der Kanton AR vor, dass maximal 50 W/m2 Energiebezugsfläche (EBF) nach HFM angerechnet werden und dass die Kantone die Möglichkeit haben sollen, die Maximalfördersumme pro Vorhaben unter Berücksichtigung ihres eigenen Budgets selbst festzulegen. Die Kantone BS und NE, die SP, der VKS, suissetec, die USPI und TNS beantragen, die Grenze von 70 kW auf 50 kW herabzusetzen, damit auch mittlere Gebäude in den Genuss einer Förderung kommen können. Die Kantone SH und TG unterbreiten den Vorschlag, diese Grenze auf 30 kW zu senken. Swisscleantech will diese Grenze für neue Fernwärmeanschlüsse auf 30 kW und für alle anderen Heizungen auf 50 kW herabsetzen. Die Grünliberale Partei fordert eine Senkung dieser Grenze, ohne jedoch einen Wert anzugeben. Ewz und die Stadt Zürich beantragen, diese Grenze zu streichen. Charnet verlangt, dass die Grenze gesenkt oder aufgehoben wird.

Der Kanton SH verlangt, dass auch die Massnahmen M-03 und M-18 über das Impulsprogramm gefördert werden können, da kleine Kantone nur wenige Gebäude haben, die von den anderen Massnahmen profitieren können. Der Kanton VD beantragt, dass auch die Massnahme M-01 (Renovation der Gebäudehülle) unterstützt werden kann. Die SP, Travail.Suisse, swisscleantech, der SIA, der VKS und die KlimaSeniorinnen Schweiz möchten, dass die Förderung für die Massnahme M-04 (automatischer Stückholzkessel) aufgrund der Brennholzknappheit und des geringen Nutzens für den Klimaschutz nicht erhöht wird. Die Stadt Zürich fordert, dass die Massnahme M-04 (automatischer Stückholzkessel) nur in Kombination mit den Massnahmen M-05 bis M-08 gefördert wird.

Absatz 2 – Ersatz dezentraler Elektroheizungen

Der Kanton AI befürwortet den Vorschlag des Bundesrates bezüglich des Ersatzes von dezentralen Elektroheizungen. Einige Teilnehmende schlugen verschiedene Modelle für die Förderung des Ersatzes solcher Heizungen vor. Die Vorschläge sind in der folgenden Tabelle detailliert aufgeführt:

Teilnehmende Vorgeschlagene Lösung

Kanton BS CHF 20 000 pro Wohneinheit

CHF 40 000 für Nichtwohnbauten

Kantone SG, NW, UR, GE CHF 15 000 für Bauten mit einer EBF bis 250 m2 EnDK CHF 60 pro m2 EBF für Bauten über 250 m2 EBF Kanton AR CHF 15 000 pauschal für Bauten mit einer installierten Leistung bis 12,5 kWth

CHF 1200 pro kWth installierter Leistung für Bauten mit einer installierten Leistung über 12,5 kWth Bauenschweiz Die Beiträge dürfen die folgenden Maximalbe-Aeesuisse träge nicht überschreiten:

Swisscleantech a. CHF 40 000 für Nichtwohnbauten;

EIT.swiss b. CHF 20 000 für Wohnbauten mit einer Gebäudehülle Schweiz Wohneinheit;

c. CHF 15 000 pro Wohneinheit für Wohnbauten mit zwei Wohneinheiten;

d. CHF 10 000 pro Wohneinheit für Wohnbauten mit drei bis zehn Wohneinheiten;

e. CHF 5000 pro Wohneinheit für Wohnbauten mit mehr als zehn Wohneinheiten.

Absatz 3 – Bonus für die umfassende Gebäudesanierung

Der Kanton VD fordert, dass die Kantone mehrere Varianten des von ihnen geförderten Bonus nach M- 14 festlegen können und nicht nur eine einzige. Economiesuisse, Bauenschweiz, Gebäudehülle Schweiz, der SBV und GastroSuisse verlangen, dass der Bonus mindestens 90 und nicht 30 Franken