Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/12: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» · 25 Seiten

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Dabei soll mit relevanten Partnerländern und -organisationen Informationen ausgetauscht und die Schweizer Interessen eingebracht werden. Dies erlaubt es, über internationale Entwicklungen informiert zu sein, um allfälligen Handlungsbedarf oder Opportunitäten für die Schweiz frühzeitig zu erkennen. Des Weiteren ist ein tragfähiges internationales Kontaktnetz Voraussetzung, um beispielsweise bei einer Gesundheitskrise über einen privilegierten Zugang zu ausländischen Entscheidungsträgern zu verfügen.

3.4 Auswirkungen des direkten Gegenentwurfs bei einer Annahme

Analog zu den Auswirkungen der Initiative werden die möglichen Auswirkungen des direkten Gegenentwurfs mittels einer aktuell laufenden Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) vertieft analysiert. Sie dient dazu, den Regulierungsbedarf, alternative Handlungsoptionen, die erwarteten Auswirkungen und die Vollzugstauglichkeit systematisch zu untersuchen. Die Resultate sowie die erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen werden im Rahmen der Botschaft erläutert.

In Bezug auf möglich Auswirkungen des Gegenentwurfs auf einzelne gesellschaftliche Gruppen lassen sich erste Einschätzungen anstellen. Für die Unternehmen sollen durch gezielte Anreize die Herstellung bzw. das Inverkehrbringen von medizinischen Gütern wirtschaftlich attraktiver werden. Ein allfälliger finanzieller Mehraufwand seitens Unternehmen, um Versorgungskriterien zu erfüllen, könnte dabei finanziell abgegolten werden. Mit Blick auf den angestrebten Ausbau des Monitorings der Versorgungslage kann der Bund konkrete Vorgaben beschliessen, die sich an Wirtschaftsakteurinnen und -akteure richten (bspw. Meldepflichten, die ein umfassendes Monitoring über die Versorgungslage erlauben). Dies ist mit einem administrativen und finanziellen Mehraufwand für die Unternehmen verbunden. Bei Erreichung des übergeordneten Ziels des direkten Gegenentwurfs würden die Konsumentinnen und Konsumenten von einer verbesserten Versorgungslage profitieren.

Der Gegenentwurf sieht einen gezielten Ausbau der Bundeskompetenzen vor, was im Bereich der wirtschaftlichen Anreize mit finanziellen Mehraufwänden für den Bund einhergehen kann. Dies ist allerdings abhängig von konkreten Massnahmen, welche nicht auf Verfassungsebene definiert werden, sondern auf darunterliegender Normstufe (Gesetz, Verordnung). Ausserdem ist mit der gezielten Kompetenzerweiterung und der verstärkten aussenpolitischen Interessensvertretung seitens Bund mit personellen Mehraufwänden zu rechnen.