Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/12: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» · 25 Seiten

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damit unter anderem die Diversifizierung von Lieferketten und der Ausbau von Produktionskapazitäten.

Auf europäischer Ebene bleibt abzuwarten, wie nationale und EU-Initiativen aufeinander abgestimmt werden.

Globale / Multilaterale Ebene

Trotz ihres grossen Potentials und ihrer Bedeutung für die Bearbeitung von globalen Herausforderungen ist die multilaterale Lösungsfindung aufgrund von geopolitischen Spannungen und Unvorhersehbarkeiten aktuell stark eingeschränkt. Beispielsweise gibt es in der Weltgesundheitsorganisation WHO zwar verschiedene technische Arbeiten zu einzelnen Aspekten der Versorgungssicherheit, es sind aktuell aber keine grösseren Handlungsachsen geplant. Etwas weiter fortgeschritten sind die Arbeiten der OECD. Die Schweiz lancierte in der OECD eine Initiative zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit medizinischer Wertschöpfungsketten. Sie arbeitet mit anderen Regierungen und dem Privatsektor zusammen, um die Resilienz dieser Wertschöpfungsketten und die internationale Zusammenarbeit zu stärken. Zudem beteiligt sich die Schweiz in der Welthandelsorganisation WTO an Initiativen zum Thema Wertschöpfungsketten.

Positionierung der Schweiz

Die Schweiz hat aufgrund der kleinen Marktgrösse und der Einbindung in globale Wertschöpfungsketten ein grosses Interesse an international koordinierten Lösungsansätzen. Idealerweise wären dies global abgestimmte, multilaterale Ansätze. Aktuell ist die multilaterale Lösungsfindung aber stark eingeschränkt. Darüber hinaus hat die Schweiz trotz ihrer geographischen Nähe als Nicht-EU-Mitglied nur einen sehr eingeschränkten Zugang zu den EU-Initiativen für die Optimierung der Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln. Schliesslich ist die Maturität von internationalen Initiativen zum jetzigen Zeitpunkt tief und es ist unklar, welche Initiativen sich durchsetzen werden.

Im Rahmen ihrer aktiven Interessenvertretung verfolgt die Schweiz daher einen diversifizierten Ansatz. Ein isolierter Ansatz, der nur auf einzelne Partner oder Themen setzt, würde ein strategisches Risiko darstellen.

1.2 Geltende Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen

1.2.1 Überblick zu den bestehenden Rechtsgrundlagen

Die Bundesverfassung5 (BV) enthält keine Bestimmungen, denen eine explizite oder umfassende Kompetenz des Bundes im Bereich der Versorgung mit Heilmitteln und weiteren medizinischen Gütern zu entnehmen ist. Gegenwärtig sind somit aufgrund des Enumerationsprinzips der Bundeskompetenzen und der residualen Generalkompetenz der Kantone grundsätzlich (s. nachstehende Ausnahmen) die Kantone für die

5 SR 101