Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/12: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» · 25 Seiten

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sieht, ist der Bundesrat der Meinung, dass bereits existierende beziehungsweise effektiv durch die Kantone umsetzbare Zuständigkeiten (unter Einbezug der Privatwirtschaft) weitestmöglich bestehen bleiben sollen. Nachstehend wird in Kürze auf die Kernanliegen der Initiative eingegangen.

Massnahmen des Bundes zur Förderung der Forschung und Entwicklung

Eine Förderung der inländischen Forschung und Entwicklung erachtet der Bundesrat nicht als geeignetes Instrument zur Bekämpfung der vorrangig auftretenden Versorgungsprobleme. Letztere betreffen häufig patentabgelaufene oder nicht-patentgeschützte Arzneimittel (z. B. Generika), bei denen die Erforschung und Entwicklung eine untergeordnete Rolle spielen. Ausserdem existieren im Bereich der hiesigen Forschungsförderung bereits entsprechende Rechtsgrundlagen (primär: Bundesgesetz vom 14. Dezember 201219 über die Förderung der Forschung und der Innovation; FIFG) und etablierte Prozesse. Obschon medizinische Güter (wie auch andere Güterkategorien) in diesem Gesetz nicht explizit erwähnt werden, ist es möglich, die Herstellung sowie Forschung und Entwicklung von Heilmitteln durch den Bund zu fördern. Auch im Hochschulbereich sind bereits umfassende Fördermassnahmen durch den Bund adressiert. Er sorgt im Rahmen der Schweizerischen Hochschulkonferenz für die Koordination, Qualität und Wettbewerbsfähigkeit des Hochschulbereichs (Auftrag gemäss Art. 1 Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz vom 30. September 201120; HFKG). Auch leistet er eine Grundfinanzierung an die universitären Hochschulen sowie Fachhochschulen und finanziert den ETH-Bereich. Eine spezifisch auf medizinische Güter ausgerichtete Förderung von Forschung und Entwicklung wird in der Teilrevision des EpG adressiert. Die Vernehmlassungsvorlage sieht sowohl eine gesetzliche Grundlage für die Förderung von Forschung und Entwicklung zur Vorbereitung auf eine mögliche Gesundheitsbedrohung als auch eine Grundlage für Finanzhilfen für antimikrobielle Substanzen vor.21 Der Bundesrat wird voraussichtlich im Sommer 2025 über die Vorlage beraten. Auf kantonaler Ebene besteht für Unternehmen zudem die Möglichkeit von steuerlichen Abzügen von zusätzlichen Forschungs- und Entwicklungsaufwänden, die im Inland entstanden sind (Art. 25a Steuerharmonisierungsgesetz vom 14. Dezember 199022; StHG).

Massnahmen des Bundes zur Gewährleistung eines raschen Zugangs von Patientinnen und Patienten zu wichtigen Heilmitteln

Der Zugang zu Heilmitteln wird für Patientinnen und Patienten in erster Linie durch die (Markt-)Zulassung durch Swissmedic sichergestellt. Darüber hinaus kann ein «rascher Zugang» aber auch durch die Aufnahme von Arzneimitteln in die Spezialitätenliste (SL-

19 SR 420.1

20 SR 414.20 min.ch/eli/dl/proj/2023/50/cons_1

22 SR 642.14