Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/12: Direkter Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» · 25 Seiten

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vereinfachte Zulassung, erweiterte Möglichkeiten zur Eigenherstellung sowie der Import von in der Schweiz nicht verfügbaren Arzneimitteln. Die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen wurden 2019 im Rahmen der zweiten Etappe der Revision des Heilmittelgesetzes vom 15. Dezember 20002 (HMG) in Kraft gesetzt. Der Bundesrat beauftragte anschliessend die Prüfung weiterer Massnahmen, die zusätzlich zu den bereits im Bericht in Erfüllung des Postulats Heim adressierten Empfehlungen ergriffen werden können. Der entsprechende «BAG-Bericht Arzneimittelversorgungsengpässe» mit Massnahmenkatalog wurde 2022 vom Bundesrat zur Kenntnis genommen. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe unter der Leitung des EDI betreute die Folgearbeiten zur Entwicklung mittel- bis langfristiger Lösungen. Der Bundesrat verabschiedete am 21. August 2024 einen im Rahmen des Schlussberichts «Umsetzungsvorschläge zu den Massnahmen des BAG-Berichts Arzneimittelversorgungsengpässe» erstellten Massnahmenkatalog zur Verbesserung der Versorgungssicherheit. Hinzu kommt die Einsetzung einer Expertengruppe, die bis Ende 2025 zusätzliche Massnahen zuhanden des Bundesrats erarbeiten soll, die kurz- und mittelfristig umgesetzt werden können. Bereits im April 2023 hatte der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Foschung (WBF) beauftragt zu prüfen, ob die Meldepflicht auf verschreibungspflichtige Humanarzneimittel ausgeweitet und um die Arzneimittel der Spezialitätenliste ergänzt werden soll. Mit Beschluss vom 31. Januar 2024 hat der Bundesrat das WBF (Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL) mit dem Ausbau der von der WL betriebenen Meldestelle beauftragt. Integriert werden sollen auch Medizinprodukte und optional Tierarzneimittel.

Ebenfalls im August 2024 hat der Bundesrat die Verantwortlichkeiten geklärt, um Beschaffungen und die Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern im Pandemiefall zu verbessern. Um eine Pandemie gut zu bewältigen, müssen für die Bevölkerung Impfstoffe und andere Arzneimittel, Diagnostika, persönliche Schutzausrüstung und weitere wichtige medizinische Güter rasch und ausreichend zur Verfügung stehen. Die Versorgung mit wichtigen medizinischen Gütern wird auch in der laufenden Teilrevision des Epidemiengesetzes vom 28. September 20123 (EpG) thematisiert4. Einerseits sollen dabei Massnahmen, die im Covid-19-Gesetz verankert waren, übernommen werden, z. B. zur Einführung von Meldepflichten zum Bestand wichtiger medizinischer Güter. Anderseits soll der Bund mehr Möglichkeiten erhalten, die Herstellung sowie Forschung und Entwicklung wichtiger medizinischer Güter zu fördern.

Darüber hinaus verfolgt der Bundesrat eine Strategie zur langfristigen Förderung der Forschung Entwicklung und Produktion von Impfstoffen in der Schweiz. Das Ziel ist die Unterstützung der Versorgungssicherheit und Pandemievorbereitung zur Erhöhung der Resilienz im Krisenfall bei Impfstoffen.

2 SR 812.21

3 SR 818.101

4 BBl 2023 2748