Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 28 Seiten

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international, dass sie sich auch weiterhin für ein menschenwürdiges und gewaltfreies Arbeitsumfeld engagieren wird. BS und LU machen darauf aufmerksam, dass die Ratifikation auch ohne direkte Anwendung eindeutig Signalwirkung gegenüber dieser Problematik hat. Laut GE sendet sie eine starke Botschaft aus und bestätigt, dass die Bekämpfung von Gewalt und Belästigung eine Priorität bleibt. FR, LU, VD und GE sind ausserdem der Ansicht, dass damit die Schweiz auch ihrer Vorbildrolle gerecht werden kann.

Eine Nichtratifikation wäre laut AI, LU, TI, VD und ZG gänzlich inkohärent mit der Aussenpolitik der Schweiz, die sich für Multilateralismus, die Einhaltung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen einsetzt. SO und ZH betonen, wie wichtig es ist, eine Ratifikationspolitik beizubehalten, die mit der Verpflichtung der Schweiz im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung3 kohärent ist.

BL, LU, SO und ZG sind der Ansicht, dass eine Nichtratifikation das Image der Schweiz beeinträchtigen würde und für die internationalen Partnerländer, die das Übereinkommen in überwiegender Mehrzahl ratifiziert haben, unverständlich wäre. ZG weist darauf hin, dass ein solcher Entscheid auch negative Auswirkungen auf die Exportwirtschaft haben könnte, namentlich im Bereich der Zertifizierung. LU und ZG erwähnen ferner das Risiko eines Glaubwürdigkeitsverlusts bei den Verhandlungen über Freihandelsabkommen. SO betont, dass die Schweiz eines der einzigen westlichen Länder wäre, die das Übereinkommen nicht ratifiziert haben, was zu einer Isolierung auf der internationalen Bühne führen könnte.

Mehrere Kantone (BS, GE, SO, VD) rufen in Erinnerung, dass die Schweiz Gaststaat der IAO und anderer internationaler Organisationen ist. Eine Nichtratifikation würde die Glaubwürdigkeit der Schweiz in dieser Rolle schwächen. GE präzisiert, dass eine Unterstützung des Übereinkommens für seinen Kanton besonders wichtig ist, um seinen Ruf als Sitz der internationalen Organisationen, namentlich der IAO, zu wahren.

Weiter wurden wirtschaftliche Argumente vorgebracht. AR, LU, SO, VD und VS erklären, dass mit der Prävention von Gewalt und Belästigung die Kosten im Zusammenhang mit Arbeitsabsenzen, der Personalfluktuation sowie Rechtsverfahren reduziert werden können, was die Produktivität steigert. VS weist darauf hin, dass alle aktuellen Studien die bedeutenden Auswirkungen von Gewalt und Belästigung auf die Gesundheit der erwerbstätigen Personen und damit auch auf die Wirtschaft nachweisen. Ein mangelhafter Umgang mit psychosozialen Risiken habe negative Folgen sowohl für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz als auch für das Wirtschaftswachstum.

Einige Kantone führen schliesslich spezifischere Argument an. FR ist der Ansicht, dass eine international anerkannte Definition von Gewalt und Belästigung den Fachkräften für Arbeitssicherheit und Gesundheit bei der Klärung dieser Begriffe hilft. ZH ruft in Erinnerung, dass Frauen von Gewalt und sexueller Belästigung besonders stark betroffen sind und dass das Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigungen auch den Migrantinnen und Migranten zugutekommt. Das Übereinkommen hebe das

3 United Nations. (2015). Transforming our world: the 2030 Agenda for sustainable Development, A/RES/70/1.