Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 28 Seiten
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4.2.2. Politische Parteien
Die EVP, die FDP. Die Liberalen Frauen, die SP sowie die GRÜNEN stimmen der Ratifikation des Übereinkommens Nr. 191 zu. Die FDP und die SVP lehnen die Ratifikation des Übereinkommens ab.
4.2.2.1. Zustimmung
Die EVP spricht sich für die Ratifikation aus, denn diese stärkt die Kohärenz des internationalen Arbeitsrechts, ein Anliegen, das die Partei ausdrücklich unterstützt. Die GRÜNEN führen das gleiche Argument an. Die FDP. Die Liberalen Frauen unterstützen die Ratifikation. Laut der SP sind der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden und das Recht auf ein sicheres Arbeitsumfeld Grundprinzipien des Schweizer Arbeitsrechts. Eine Ratifikation würde die Wichtigkeit dieses Rechts und der Gesundheit der Arbeitnehmenden auf nationaler und internationaler Ebene unterstreichen. Sie stehe nicht im Widerspruch zur Rolle der Schweiz als Gaststaat der IAO und stelle die Glaubwürdigkeit der Schweiz auf internationaler Ebene sicher.
4.2.2.2. Ablehnung
Die FDP und die SVP wollen nicht, dass die Schweiz das Übereinkommen Nr. 191 ratifiziert. Da die Bestimmungen des Übereinkommens im Schweizer Recht nicht direkt anwendbar sind, halten beide Parteien eine Ratifikation für unnötig.
4.2.3. Sozialpartner
Mit Ausnahme von GastroSuisse stimmen alle Sozialpartner der Ratifikation des Übereinkommens Nr. 191 zu.
4.2.3.1. Zustimmung
Für den SAV erlaubt das Übereinkommen aufgrund seiner rein formellen und technischen Natur, die Kohärenz und Rechtssicherheit im Korpus der IAO sicherzustellen. Seine Ratifikation erfordere keine Anpassung der Bundesgesetzgebung und bringe keine neuen Verpflichtungen für die Unternehmen mit sich.
Laut SGV ist das Übereinkommen Nr. 191 rein technischer und formeller Natur, ohne wirkliche materielle Tragweite. Die Ratifikation dieses Übereinkommens ermögliche es der Schweiz, sich für die Kohärenz der internationalen Arbeitsnormen einzusetzen.
Der SGB befürwortet die Ratifikation. Das Übereinkommen stehe nicht nur im Einklang mit dem Schweizer Recht, der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden und das Recht auf ein sicheres Arbeitsumfeld seien auch Grundprinzipien des Schweizer Arbeitsrechts. Eine Ratifikation würde die Wichtigkeit dieses Rechts auf nationaler und internationaler Ebene unterstreichen. Zudem würde sie das klare Bekenntnis der Schweiz zu ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen und zur Kohärenz ihrer Rechtsordnung bekräftigen.
Travail.Suisse unterstützt die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 191, da es eine rein formelle Norm ist ohne direkte Auswirkungen auf das Schweizer Recht. Mit der Ratifikation werde vermieden, ein widersprüchliches Signal auszusenden, denn die Schweizer Delegation habe sich anlässlich der 111. IAK aktiv für die internationale Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip