Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 28 Seiten
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1 Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens
1.1. IAO-Übereinkommen Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
Das von der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) 2019 mit Unterstützung der Schweiz verabschiedete Übereinkommen Nr. 190 hat zum Ziel, alle Arbeitnehmenden vor Gewalt und Belästigung zu schützen. Um dies zu erreichen, verpflichtet es alle Unterzeichnerstaaten dazu, Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt gesetzlich zu verbieten, diese zu verhindern, insbesondere für unverhältnismässig stark davon betroffene Bevölkerungsgruppen, für die Opfer den Zugang zu Abhilfemassnahmen und zu Unterstützung sicherzustellen sowie gegebenenfalls Sanktionen zu ergreifen. Bei diesem Übereinkommen handelt es sich um den ersten völkerrechtlichen Vertrag, der einen gemeinsamen Rahmen zur Verhinderung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt schafft und eine internationale Definition dieser Begriffe festlegt.
1.2. IAO-Übereinkommen Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip
Die IAK hat 2022 mit Unterstützung der Schweiz das Recht auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld als fünftes grundlegendes Prinzip und Recht bei der Arbeit anerkannt. Dieser Beschluss erforderte die Aktualisierung des Normenkorpus der IAO, denn zahlreiche Übereinkommen und Empfehlungen beziehen sich auf die grundlegenden Rechte und Prinzipien. Um die Klarheit, die Kohärenz und die Rechtssicherheit der internationalen Arbeitsnormen sicherzustellen, hat die IAK daher 2023 das Übereinkommen Nr. 191 verabschiedet.
Dieses Instrument ist vorwiegend technischer und formeller Natur und bezweckt die Änderung von sieben Übereinkommen und eines Protokolls der IAO, um das neue grundlegende Prinzip sowie die beiden neu als Kernübereinkommen eingestuften IAO-Übereinkommen Nr. 155 und Nr. 187 darin aufzunehmen.
2. Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens
Die Vernehmlassung fand vom 30. April bis 20. August 2025 statt. Zur Teilnahme eingeladen waren 26 Kantone und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) sowie 10 politische Parteien, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 9 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 4 Organisationen als Vertretung weiterer interessierter Kreise. 24 Kantone, 5 politische Parteien, 5 gesamtschweizerisch tätige Sozialpartner, 3 regionale oder branchenspezifische Sozialpartner, 1 Dachverband und 14 Akteure aus weiteren interessierten Kreisen haben zur Vorlage Stellung genommen. Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen ist auf den Seiten 3 und 4 verfügbar.
Der Bericht gibt einen Überblick über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den IAO-Übereinkommen Nr. 190 und 191. Für die detaillierten Stellungnahmen wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen, die online eingesehen und heruntergeladen