Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 28 Seiten
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4. Ergebnisse im Detail
4.1. Übereinkommen Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
4.1.1. Kantone
Die 24 Kantone, die an der Vernehmlassung teilgenommen haben, unterstützen die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190. Die Kantone JU und SZ haben keine Stellungnahme abgegeben.
4.1.1.1. Zustimmung
Alle Kantone, die am Vernehmlassungsverfahren teilgenommen haben, stimmen der Ratifikation des Übereinkommens zu. Folgende Argumente wurden dazu angeführt:
Die Mehrheit der Kantone (BE, BS, FR, GL, GR, NW, SG, SH, SO, TI, UR, VD, ZG und
ZH) betonen, dass die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 keine Anpassung des Schweizer Rechts erfordert. SO hebt hervor, dass die Schweiz sich so solidarisch zeigen kann mit den Zielen des Übereinkommens, ohne ihre Gesetze oder ihre Praxis anpassen zu müssen. Die im Übereinkommen Nr. 190 enthaltenen Flexibilitätsklauseln (z. B. Art. 9 und 10 Bst. f) würden dem Mitgliedstaat einen gewissen Handlungsspielraum belassen, indem die Verpflichtungen auf das angemessene und praktisch durchführbare Mass beschränkt werden. ZH vertritt die Ansicht, dass das Übereinkommen trotz des extensiven Anwendungsbereichs mit dem nationalen Recht vereinbar ist. UR, VD, ZG und ZH rufen zudem in Erinnerung, dass gemäss dem Zusatzbericht das Übereinkommen keine direkt anwendbaren Normen enthält. Für BE, NW und UR ist das Recht auf ein Arbeitsumfeld ohne Gewalt und Belästigung in der Schweizer Rechtsordnung bereits heute in verschiedenen Gesetzen konkretisiert, die auch im internationalen Vergleich einen hohen und wirksamen Schutz bieten.
ZH und VS weisen darauf hin, dass die Erfahrungen des kantonalen Arbeitsinspektorats zeigen, dass Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt ein wiederkehrendes Problem sind. LU und SO machen darauf aufmerksam, dass es sich um Verletzungen der Menschenrechte handelt, die mit einer menschenwürdigen Arbeit unvereinbar sind und die Chancengleichheit behindern. Für SO sind diese Verhaltensweisen inakzeptabel.
AI und SO betrachten das Übereinkommen Nr. 190 als ein unverzichtbares Instrument zur Bekämpfung des Problems. TG ist der Meinung, dass es bestehende arbeitsrechtliche Standards im Bereich Gewalt- und Belästigungsschutz stärkt. TI betont, wie wichtig es ist, dass erstmals auf internationaler Ebene eine gemeinsame Definition vereinbart wurde. Der Kanton bezeichnet diesen Fortschritt als historisch. ZG teilt diese Einschätzung und betrachtet das Übereinkommen als einen wichtigen Schritt für die Zukunft der Arbeitswelt.
BL, GR, OW und VS unterstützen die Ratifikation aufgrund ihrer klar präventiven Ausrichtung. GR hebt die Bedeutung eines stärkeren Schutzes der Arbeitnehmenden im Sinne eines präventiven Opferschutzes hervor. NW unterstreicht, dass das Übereinkommen ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Gewalt und Belästigung darstellt. Mit der Ratifikation bekunde die Schweiz sowohl innerstaatlich als auch