Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 28 Seiten
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und Recht eingesetzt. Schliesslich erlaube die Ratifikation auch, die Kohärenz der Schweiz als Gaststaat der IAO zu wahren.
Für die Gewerkschaft Syna ist das Übereinkommen eher formeller Natur und hat keine neuen Verpflichtungen zur Folge. Mit seiner Ratifikation würde auch kein widersprüchliches Signal durch die Ablehnung der Aktualisierung des Rechtsrahmens der IAO ausgesendet. Zudem erlaube die Ratifikation die Wahrung der Kohärenz als Gaststaat der IAO.
Die FER ergänzt, dass es auch im Interesse der exportorientierten Schweizer Wirtschaft liegt, weltweite Mindeststandards zur Gewährleistung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen zu fördern. Damit solle ein fairer Wettbewerb zwischen den Volkswirtschaften sichergestellt und die Attraktivität der Unternehmen gesteigert werden.
4.2.3.2. Ablehnung
GastroSuisse lehnt die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 191 ab. Laut der Organisation binden die von der Schweiz abgeschlossenen multilateralen Abkommen diese an externe Normen, die sie weder einseitig ändern noch bedingungslos aufkündigen kann. Aufgrund der vage formulierten Texte entstehe ein beträchtlicher Interpretationsspielraum für Gerichte und internationale Gremien, die ausserhalb der direkten Kontrolle der Schweiz stehen. NGOs oder Einzelpersonen könnten daraus neue Ansprüche ableiten. Die Ratifikation des Übereinkommens unterstelle die Schweiz zudem einem strikten Kontrollsystem, unter dem die Schweiz der IAO detailliert über die Umsetzung berichten müsste. Schliesslich bringe eine Ratifikation keinen zusätzlichen rechtlichen Nutzen und erscheine vor diesem Hintergrund überflüssig.
4.2.4. Interessierte Kreise
Alle weiteren interessierten Kreise haben sich für die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 191 ausgesprochen.
4.2.4.1. Zustimmung
Die interessierten Kreise befürworten das Übereinkommen Nr. 191, da dieses offiziell das Recht auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld anerkennt. Wie FSM hervorhebt, stärkt das Übereinkommen die Kohärenz der Regeln für die Gesundheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz und hat keine materielle Tragweite.
Für Solidar Suisse und die NGO Brücke Le Pont käme eine Nichtratifikation einer faktischen Nichtanerkennung eines elementaren Arbeitnehmendenschutzes gleich und würde ein negatives Signal angesichts der von der Schweiz anlässlich der 111. IAK vertretenen Position aussenden, wo sich die Delegation für das Übereinkommen eingesetzt hatte. Die NGO ergänzt, dass die Schweiz als Gründungsmitglied und Gaststaat der IAO eine besondere Verantwortung trage, die Kohärenz der Rechtsinstrumente der Organisation zu wahren, denn eine Ratifikation stelle ein starkes Signal für die Kohärenz der IAO-Normen und Grundrechte dar.
Laut KV Schweiz und dem SBK ist das Übereinkommen eine formelle Ergänzung der IAO-Normen und verankert das Recht auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld als grundlegendes Prinzip. Es stärke das Vertrauen in die Arbeitsbedingungen der