Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 28 Seiten

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von der dieser Text stammt, international eine äusserst negative Botschaft vermitteln. Angesichts der Tatsache, dass der Multilateralismus zunehmend geschwächt wird, müsse die Schweiz sich vorbildlich für eine kohärente und klare internationale Politik einsetzen.

4.1.2.2. Ablehnung

Die FDP ist gegen die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 und bringt dafür zwei Argumente vor. Erstens könne ein Arbeitgeber nicht dafür verantwortlich gemacht werden, was auf dem Arbeitsweg geschieht (vgl. Art. 3 des Übereinkommens Nr. 190). Zweitens sei eine Ratifikation nicht sinnvoll, wenn die Bestimmungen des Übereinkommens nicht direkt im Schweizer Recht anwendbar seien. Die Partei weist darauf hin, dass es angemessen sei, bei solchen Übereinkommen von Anfang an eine öffentliche Vernehmlassung durchzuführen und das Parlament immer transparent zu informieren.

Auch die SVP lehnt die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 als offensichtlich unnötig ab. Laut der Partei enthält das Übereinkommen keine Bestimmungen, die im Falle einer Ratifikation direkt anwendbar wären. Zudem konkretisieren ihrer Meinung nach die in der Schweiz geltenden Gesetze das Recht im Zusammenhang mit Fragen von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz in einer Weise, die über die programmatischen Forderungen des Übereinkommens hinausgeht. Eine Ratifikation würde daher keine Verbesserung für Arbeitnehmende in der Schweiz bewirken.

4.1.3. Sozialpartner

Die 5 gesamtschweizerischen Sozialpartner, der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV), der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), Travail.Suisse und Syna unterstützen die Ratifikation. 2 regionale Sozialpartner, nämlich die Communauté genevoise d’action syndicale (CGAS) sowie die Fédération des entreprises romandes (FER), sind ebenfalls dafür. GastroSuisse, der Sozialpartner des Gastgewerbes, ist dagegen.

4.1.3.1. Zustimmung

Sämtliche Mitglieder des SAV, die an dieser Vernehmlassung teilgenommen haben, bestätigen, dass Gewalt und Belästigung keinen Platz in der Arbeitswelt haben und dass sie mit den Grundsätzen einer menschenwürdigen Arbeit unvereinbar sind. Eine knappe Mehrheit von ihnen unterstützt die Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 190.

Die positive Einschätzung der Mehrheit der dem SAV angeschlossenen Verbände beruht auf den folgenden Argumenten. Der aktuelle Rechtsrahmen des Bundes gewährleiste bereits einen hohen Schutz gegen Gewalt und Belästigung. Das Schweizer Recht sei vollumfänglich vereinbar mit dem Übereinkommen Nr. 190, dessen Ratifikation keinerlei Änderungen von Gesetzen oder Vorschriften erfordert. Da die Normen der IAO keiner evolutiven Auslegung unterliegen, müssten allfällige zukünftige Änderungen erneut ratifiziert werden. Die juristische Analyse des Centre d’Étude des Relations de Travail der Universität Neuenburg im Anhang des erläuternden Berichts zur Vernehmlassung bestätige, dass keine Bestimmung des Übereinkommens direkt anwendbar ist. Für den SAV bedeutet das, dass für die Schweizer Unternehmen aufgrund der Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 keine zusätzlichen Pflichten entstehen und die Flexibilität des Arbeitsmarktes somit nicht