Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 28 Seiten

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Schutzmechanismen, Sanktionen und Zugang zu Rechtsmitteln. Damit schliesse es eine wichtige Lücke im internationalen Arbeitsrecht und stärke die nationalen Schutzsysteme. Für Syna ist es daher essenziell, dass die Schweiz mit der Ratifikation ein starkes Signal aussendet: Gewalt und Belästigung in jeglicher Form sind inakzeptabel und haben keinen Platz in einer modernen, auf Rechtsstaatlichkeit basierenden Gesellschaft.

Syna ruft in Erinnerung, dass Gewalt und Belästigung in der Schweiz nach wie vor ein Problem sind. Sexuelle Belästigung und Gewalt in der Arbeitswelt hätten schwerwiegende und oft langfristige Konsequenzen auf psychischer oder körperlicher Ebene für die Opfer. Sie würden sich auch negativ auf die Unternehmen und schliesslich auf die gesamte Volkswirtschaft auswirken. Ausserdem würden Gewalt und Belästigung die berufliche Weiterentwicklung der Frauen und die Wirtschaftsdynamik ausbremsen.

Aus Sicht von Syna bestehen keine rechtlichen Hürden für die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190. Die Schweizer Rechtsordnung enthalte bereits eine Vielzahl von Bestimmungen, die das Recht auf ein gewalt- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld absichern, und erfülle damit die Anforderungen des Übereinkommens. Seine Ratifikation füge sich auch schlüssig in die innenpolitischen Strategien der Schweiz ein.

Laut Syna würde eine Nichtratifikation ein widersprüchliches und irritierendes Signal an die internationale Gemeinschaft aussenden. Als Mitglied und Gaststaat der IAO sollte die Schweiz mit gutem Beispiel vorangehen und internationale Standards nicht nur verbal unterstützen, sondern auch konkret umsetzen. Ohne Ratifikation drohe sie zudem zu einem der letzten westlichen Länder zu werden, die dieses Übereinkommen nicht ratifiziert haben, was ihrem internationalen Ruf schaden würde.

Syna unterstreicht, dass die Ratifikation der IAO-Übereinkommen im Kontext internationaler Handelsabkommen zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Nachhaltigkeitskapitel dieser Abkommen würden eine wirksame Umsetzung der IAO-Übereinkommen durch die Vertragsparteien fordern. Vor diesem Hintergrund wäre es laut Syna schwer nachvollziehbar, weshalb ein als aktuell und relevant eingestuftes Übereinkommen wie die Nr. 190 nicht ratifiziert würde. Eine solche Zurückhaltung würde die Kohärenz der Aussenwirtschaftspolitik schwächen und die Glaubwürdigkeit der Schweiz als Partnerin in internationalen Handels- und Nachhaltigkeitsdialogen untergraben. Die Ratifikation würde auch einen Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 leisten, insbesondere zu den Zielen 3 (Gesundheit und Wohlergehen), 5 (Geschlechtergleichheit), 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum) und 10 (Weniger Ungleichheiten).10 Für Syna handelt es sich um einen notwendigen und folgerichtigen Schritt, um sich klar gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt zu positionieren. Die Schweiz verfüge bereits über die nötigen rechtlichen Grundlagen, um die Anforderungen des Übereinkommens zu erfüllen, auch wenn weiterhin Handlungsbedarf bestehe, um die Bekämpfung dieser Problematik zu verstärken. Die Ratifikation würde somit die bestehenden Massnahmen sinnvoll ergänzen und die Kohärenz der Schweizer Gleichstellungs-, Aussen- und Entwicklungspolitik stärken.

Die CGAS unterstützt eine rasche Ratifikation des Übereinkommens. Durch die Unterzeichnung dieses internationalen Übereinkommens würde die Schweiz

10 United Nations. (2015). Transforming our world: the 2030 Agenda for sustainable Development, A/RES/70/1, S. 18–19; 20; 21–22;23–24.