Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 28 Seiten

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führen, nicht nur als Gaststaat der IAO, sondern auch hinsichtlich der Kohärenz mit ihrer Innen- und Aussenpolitik, in der sie sich zum Schutz der Menschenwürde verpflichtet hat, argumentiert Brücke Le Pont. Alliance F betont, dass die Schweiz mit der Ratifikation dieses Übereinkommens ein starkes Signal an die internationale Gemeinschaft aussenden muss, um zu zeigen, dass der Multilateralismus noch lebt. Avenir Social erwähnt ausserdem, dass sich diese Fragen sowohl auf die von Gewalt betroffenen Personen als auch auf die Unternehmen, deren Produktivität beeinträchtigt wird, auswirken. Schliesslich sei die Einhaltung der Übereinkommen auch wichtig für die Nachhaltigkeit der Handelsabkommen, die die Schweiz mit anderen Staaten abschliesst (z. B. EFTA und Notwendigkeit der Konformität mit den als «up to date» eingestuften IAO-Übereinkommen). Brücke le Pont weist darauf hin, dass in den mit Drittstaaten abgeschlossenen Handelsabkommen festgelegt ist, dass die Vertragsparteien die Kernübereinkommen der IAO umsetzen müssen, wie dies beim Übereinkommen Nr. 190 der Fall ist.

4.1.4.2. Weitere Bemerkungen

NGO-Koordination post Beijing Schweiz würde einen konkreteren Bezug zu den Pflichten der Schweiz in der Botschaft bzw. den Berichten und auch in den Begleitschreiben zur Vernehmlassung begrüssen, um die rechtliche Bedeutung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau15 (CEDAW), das die Schweiz 1997 ratifiziert hat, klar zum Ausdruck zu bringen. Mit der Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 erfülle die Schweiz die zentralen Verpflichtungen des CEDAW und der Pekinger Aktionsplattform16, zu deren Grundsätzen sich die Schweiz verpflichtet hat. Die Organisation weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Wahrnehmung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz nur dann von Erfolg gekrönt sein kann, wenn die entsprechenden Verordnungen und Empfehlungen konkret beim Namen genannt und in der Folge auch bekannt werden.

JS ist der Ansicht, dass das Übereinkommen Nr. 190 durch ein robustes nationales System ergänzt werden muss, um eine rein symbolische Ratifikation zu verhindern. Dazu schlägt die Organisation Folgendes vor: Vor der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden soll ein zwischen EBG und SECO koordinierter Aktionsplan des Bundes 2026–2030 mit zahlenmässigen Zielen und nach Geschlecht unterteilten Indikatoren verabschiedet werden, der Prävention, Schulungen, Aufsicht und Opferhilfe abdeckt; die Präventions- und Kontrollpflichten sollen ausdrücklich auf Unternehmen mit weniger als fünfzig Angestellten, auf die Hauswirtschaft und auf digitale Plattformen ausgeweitet werden, im Einklang mit den Flexibilitätsklauseln von Artikel 9 des Übereinkommens Nr. 190; die Rolle der Arbeitsmedizin und der Aufsichtsbehörden soll durch Vorträge und Schulungen in den Unternehmen zum Thema «geschlechtsspezifische Gewalt» gestärkt werden; ein geschützter Urlaub sowie ein spezieller Kündigungsschutz für Opfer häuslicher Gewalt im Einklang mit Artikel 10 Buchstabe f des Übereinkommens Nr. 190, der die Auswirkungen häuslicher Gewalt auf die Beschäftigung ausdrücklich anerkennt, sollen eingeführt werden; das Bundesamt für Statistik (BFS) soll einen jährlichen Bericht veröffentlichen, in dem die Daten der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE), die zivil- und strafrechtlichen

15 Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau, angenommen am 18.12.1979 und von der Schweiz 1997 ratifiziert.

16 SR 0.108