Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 28 Seiten

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Travail.Suisse begrüsst die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 ebenfalls. Laut der Organisation legt das Übereinkommen erstmals klare Mindeststandards für Prävention, Schutzmechanismen, Sanktionen und Zugang zu Rechtsmitteln fest. Für Travail.Suisse geht es dabei nicht nur um die Gewährleistung einer gewalt- und belästigungsfreien Arbeitswelt, sondern auch um die Glaubwürdigkeit einer Schweiz, die sich in ihrer Innen- wie auch ihrer Aussenpolitik dem Schutz der Menschenwürde verpflichtet hat. Die Arbeitswelt bilde einen zentralen Lebensbereich, in dem sich gesellschaftliche Machtverhältnisse, Ungleichheiten und Abhängigkeiten deutlich manifestieren. Travail.Suisse erachtet es daher als essenziell, dass die Schweiz mit der Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 190 ein klares Signal aussendet: Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz sind inakzeptabel und haben keinen Platz in einer modernen, demokratischen und auf Rechtsstaatlichkeit basierenden Gesellschaft.

Travail.Suisse unterstreicht ausserdem, dass Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz in der Schweiz nach wie vor Realität sind. Rund jede dritte Person sei gemäss eigenen Aussagen während ihrer beruflichen Laufbahn mit Gewalt und/oder Belästigung konfrontiert gewesen – wobei Frauen häufiger betroffen seien als Männer. Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt hätten nicht nur schwerwiegende und langfristige Konsequenzen für die direkt betroffenen Personen (und indirekt auch für ihre Angehörigen), sondern auch für die Unternehmen und letztlich für die gesamte Volkswirtschaft. Ein von Angst, Misstrauen und Unsicherheit geprägtes Arbeitsumfeld störe das Betriebsklima nachhaltig, mindere die Produktivität und schwäche die unternehmerische Leistungsfähigkeit. Für Travail.Suisse machen diese Zahlen deutlich, dass Prävention, Sensibilisierung und klare arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen dringend erforderlich sind. Nur mit einer konsequenten Nulltoleranzpolitik lasse sich die strukturelle Dimension von Gewalt und Belästigung wirksam bekämpfen. Die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 sei hierfür ein zentrales Instrument. Sie würde der Schweiz erlauben, bestehende Bemühungen zu konsolidieren und auf eine verbindliche internationale Grundlage zu stellen. Zudem erfordere das Übereinkommen keine Änderung des nationalen Rechtsrahmens, was es der Schweiz erlaube, sich mit den Zielen und Werten des Übereinkommens solidarisch zu zeigen, ohne dass zusätzlicher gesetzgeberischer Anpassungsbedarf entsteht. Für Travail.Suisse fügt sich die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 schlüssig in die innenpolitischen Strategien der Schweiz ein. Die Gleichstellungsstrategie 20308 mache die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt zu einem prioritären Ziel. Mit der Ratifikation dieses Übereinkommens würde die Schweiz dieses Engagement konkret umsetzen und zugleich beweisen, dass sie ihre Gleichstellungspolitik verantwortungsvoll weiterverfolgt.

Laut Travail.Suisse würde eine Nichtratifikation des Übereinkommens ein äusserst widersprüchliches und irritierendes Signal an die internationale Gemeinschaft aussenden. Als Mitglied und Gaststaat der IAO sollte die Schweiz mit gutem Beispiel vorangehen und internationale Standards nicht nur verbal unterstützen, sondern auch konkret umsetzen. Ohne Ratifikation drohe die Schweiz zudem zu einem der letzten westlichen Länder zu werden, die dieses Übereinkommen nicht ratifiziert haben. Dieser Umstand würde ihrem internationalen Ruf ernsthaft schaden.

8 Bundesrat. (2021). Gleichstellungsstrategie 2030. Bern: EBG. [URL: https://www.gleichstellung2030.ch/de/]. Stand: 5.5.2026.