Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 28 Seiten
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diese sowohl physische als auch digitale Räume sowie mit der Arbeit zusammenhängende Situationen wie den Arbeitsweg, Weiterbildungen oder berufliche Anlässe.
Die FER unterstützt die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190, da dieses keine Änderung des innerstaatlichen Rechts erfordert. Für die Schweiz biete dieses Übereinkommen eine sehr gute Gelegenheit, ihr Engagement gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt zu bekräftigen. Die Ratifikation des Übereinkommens würde die Glaubwürdigkeit der Schweiz auf der internationalen Bühne stärken und zugleich die Unternehmen unterstützen, indem faire Arbeitsbedingungen gefördert werden. Laut der FER ist es im Interesse einer offenen und exportorientierten Volkswirtschaft, weltweite Mindeststandards zu fördern, die menschenwürdige Arbeitsbedingungen garantieren. Die Schweiz verfüge bereits über ein hohes Schutzniveau in diesem Bereich und eine breite Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 würde zur Stärkung dieser Standards beitragen und zugleich einen fairen Wettbewerb zwischen den Volkswirtschaften gewährleisten.
Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt hätten schwerwiegende wirtschaftliche Konsequenzen: sinkende Produktivität, Arbeitsabsenzen und Personalfluktuation. Gemäss einer von der IAO zitierten Studie verursache dies Kosten in der Höhe von bis zu 1,88 Milliarden Pfund.12 Unternehmen, die für ein sicheres und respektvolles Arbeitsumfeld sorgen, würden hingegen einen Rückgang bei der Personalfluktuation und den Arbeitsabsenzen sowie eine erhöhte Produktivität verzeichnen. Dies sei ein wesentlicher Vorteil angesichts des Fachkräftemangels.
Die FER betont auch, dass bei einer Nichtratifikation die Schweiz bald das einzige westeuropäische Land wäre, das dieses Übereinkommen nicht angenommen hat. Dies wäre für ihre Partnerländer schwer verständlich und würde ihre internationale Glaubwürdigkeit untergraben. Zudem könnte es ihrem Image als Gaststaat bedeutender internationaler Organisationen wie der IAO schaden. Als Gründungsmitglied der IAO müsse die Schweiz eine Vorbildfunktion übernehmen, um bei der internationalen Bekämpfung von Gewalt und Belästigung glaubwürdig zu bleiben.
Die FER weist ausserdem darauf hin, dass die Arbeitnehmenden in der Schweiz bereits einen weitreichenden Schutz geniessen, dank eines umfassenden Rechtskorpus, der ein Arbeitsumfeld ohne Gewalt und Belästigung gewährleistet, einschliesslich geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung. Die Ratifikation des Übereinkommens würde keine zusätzlichen Verpflichtungen für die Unternehmen mit sich bringen und würde im Einklang stehen mit einem flexiblen und liberalen Arbeitsmarkt. Da die IAO-Normen keiner evolutiven Auslegung unterliegen, müssten allfällige zukünftige Änderungen erneut durch die Mitgliedstaaten ratifiziert werden.
Schliesslich hebt die FER hervor, dass das Problem in der Schweiz weiterhin aktuell ist und dass die Sozialpartner in die Erarbeitung des Übereinkommens vollumfänglich
12 Hoel, H., Sparks,K.& C. Cooper. (2009). The cost of violence/stress at work and the benefits of a violence/stress-free working environment. Report Commissioned by the International Labour Organization, Geneva. [URL: https://www.ilo.org/sites/default/files/wcmsp5/groups/public/@ed_protect/@protrav/@safework/documents/publication/wcms_108532.pdf]. Stand: 5.5.2026.