Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 28 Seiten
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Übersicht
Am 30. April 2025 hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt einerseits und des Übereinkommens Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip andererseits eröffnet. Die Vernehmlassung endete am 20. August 2025.
Die in die Vernehmlassung gegebene Vorlage bezweckt die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt. Das Ziel dieses Übereinkommens besteht darin, alle Arbeitnehmenden gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt zu schützen, solche Verhaltensweisen zu verhindern, für die Opfer den Zugang zu Abhilfemassnahmen sicherzustellen sowie Sanktionen im Fall von Zuwiderhandlungen vorzusehen. Die Ratifikation dieses Übereinkommens durch die Schweiz erfordert keine Gesetzesänderung, da die Schweizer Gesetzgebung bereits mit dem Übereinkommen vereinbar ist. Laut einem durch das Centre d’Étude des Relations de Travail der Universität Neuenburg verfassten Zusatzbericht ist keine Bestimmung des Übereinkommens im Schweizer Recht direkt anwendbar.
Die Vorlage bezweckt ausserdem die Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip. Mit diesem vorwiegend technischen und formellen Übereinkommen soll die Kohärenz des Korpus der internationalen Arbeitsnormen sichergestellt werden, indem das grundlegende Recht eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds sowie die neu als Kernübereinkommen eingestuften IAO-Übereinkommen Nr. 155 und Nr. 187 formell in die anderen Texte der IAO aufgenommen werden. Das Übereinkommen Nr. 191 bringt keine neue materielle Verpflichtung mit sich. Es erfordert keine Gesetzesänderung und enthält keine im Schweizer Recht direkt anwendbare Bestimmung.
Zum Übereinkommen Nr. 190 haben 52 Organisationen eine Stellungnahme eingereicht, darunter 24 Kantone, 5 politische Parteien, 5 gesamtschweizerisch tätige Sozialpartner, 3 regionale oder branchenspezifische Sozialpartner, 1 Dachverband und 14 Akteure aus weiteren interessierten Kreisen. Alle Kantone sprechen sich für die Ratifikation aus. Mit Ausnahme von GastroSuisse sind alle Arbeitgeberverbände sowie alle Gewerkschaften ebenfalls für die Ratifikation. Von den politischen Parteien unterstützen die Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP), die FDP. Die Liberalen Frauen, die Sozialdemokratische Partei (SP) und die GRÜNEN die Ratifikation. Die Schweizerische Volkspartei (SVP) und die FDP. Die Liberalen sind dagegen. Alle weiteren interessierten Kreise sind mit der Ratifikation einverstanden.
Zum Übereinkommen Nr. 191 haben 49 Organisationen Stellung genommen, darunter 24 Kantone, 5 politische Parteien, 5 gesamtschweizerisch tätige Sozialpartner, 2 regionale oder branchenspezifische Sozialpartner, 1 Dachverband und 13 Akteure aus weiteren interessierten Kreisen. Alle Kantone sprechen sich für die Ratifikation aus. Mit Ausnahme von GastroSuisse sind alle Arbeitgeberverbände sowie alle Gewerkschaften für die Ratifikation. Von den politischen Parteien unterstützen die EVP, die FDP. Die Liberalen Frauen, die SP und die GRÜNEN die Ratifikation. Die SVP und die FDP. Die Liberalen sind dagegen. Alle weiteren interessierten Kreise sind mit der Ratifikation einverstanden.