Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 28 Seiten
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Die FEDERATION SUISSE MEDIATION (FSM) und die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) vertreten die Ansicht, dass die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 durch die Schweiz ihr Engagement bestärkt. Dasselbe gilt für den Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK), laut dem die Ratifikation ein klares Signal für eine Nulltoleranzpolitik gegen Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz setzt, die sich verheerend auf den Arbeitsalltag und die Attraktivität des Pflegeberufs auswirken. Die NGO Brücke Le Pont erklärt, dass die Schweiz im Falle einer Nichtratifikation die nötige Glaubwürdigkeit verliert, um die Einhaltung der internationalen Arbeitsnormen im Ausland einzufordern. Das Übereinkommen habe nämlich eine wichtige Hebelwirkung, denn es stärke jene Akteure, die sich wie Brücke le Pont in internationalen Projekten für menschenwürdige Arbeit einsetzen. Der Kaufmännische Verband Schweiz (KV Schweiz) ergänzt, dass das Übereinkommen Angestellte umfassend schützt, auch in atypischen Arbeitsverhältnissen, während Praktika oder im Bewerbungsprozess. Es müsse ratifiziert werden, denn es biete den Parteien von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) eine wertvolle Grundlage für die Entwicklung spezifischer Schutzregelungen und stärke damit auch die Sozialpartnerschaft in der Schweiz. BPW Switzerland erwähnt auch, dass das Übereinkommen Synergien mit Projekten und Engagements der Organisation aufweist, wie etwa den Initiativen zur Stärkung von Frauen in Führungspositionen.
Mehrere Organisationen bekräftigen die Bedeutung des Übereinkommens Nr. 190 mit Blick auf die geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz. So ist alliance F der Ansicht, dass das Übereinkommen ein wichtiger Schritt wäre, um die Gleichstellung und Gleichberechtigung der Frauen in der Schweiz voranzutreiben und sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz zu reduzieren. Der Schweizerische Verband für Frauenrechte (SVF) weist darauf hin, dass die Schweiz eine Vorbildfunktion hat und dass es wichtig ist, sich für diese Massnahmen auszusprechen, die sich weltweit positiv auf die Gesundheit und den Schutz der Arbeitnehmenden sowie auf die Bekämpfung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz auswirken werden, denn tatsächlich seien überwiegend Frauen davon betroffen. Avenir Social unterstreicht die Bedeutung der Ratifikation für die Kohärenz und die Vorbildwirkung des Engagements der Schweiz gegen geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz. Da bereits 54 Länder das Übereinkommen ratifiziert haben, würde laut Solidar Suisse ein Verzicht auf die Ratifikation der aktiven Schweizer Innen- und Aussenpolitik zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt widersprechen.
In diesem Sinne haben mehrere Organisationen Fragen im Zusammenhang mit der nationalen und internationalen Glaubwürdigkeit der Schweiz bei einer Nichtratifikation aufgeworfen. Der Frauenbund Schweiz (vormals Schweizerischer Katholischer Frauenbund SKF), die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen (EKF) sowie BPW Switzerland rufen in Erinnerung, dass sich die Zielsetzung des Übereinkommens mit den Massnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der Agenda 203013 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung sowie der Gleichstellungsstrategie 203014 des Bundes deckt. Da bereits 54 Länder, darunter 21 europäische, das Übereinkommen angenommen haben, ist für den SBK die Ratifikation zwingend. Die Nichtratifikation würde zu einem Verlust der Glaubwürdigkeit der Schweiz auf der internationalen Bühne
13 United Nations. (2015). Transforming our world: the 2030 Agenda for sustainable Development, A/RES/70/1.
14 Bundesrat. (2021). Gleichstellungsstrategie 2030. Bern. EBG. [URL: https://www.gleichstellung2030.ch/de/]. Stand: 5.5.2026.