Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 28 Seiten
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namentlich, dass beispielsweise das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) eine Anleitung publiziert hat und auf Beratungs- und Schlichtungsstellen verweist.
Die SP unterstützt die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190. Ihrer Meinung nach würde die Ratifikation die internationale Glaubwürdigkeit der Schweiz stärken und ihr Engagement gegen geschlechtsspezifische Gewalt unterstreichen. Ein Verzicht auf die Ratifikation stünde im Widerspruch zur Schweizer Innen- und Aussenpolitik in diesem Bereich. Die Schweiz würde sich isolieren und als einziges westliches Land das Übereinkommen nicht ratifizieren. Womöglich wäre sie sogar das erste Land weltweit, das das Übereinkommen im Parlament ablehnt. Als Gaststaat der IAO würde die Schweiz damit ein fatal negatives Signal aussenden, gerade in Zeiten, in denen der Multilateralismus unter Druck steht. Die SP ruft in Erinnerung, dass das bestehende Schweizer Recht und die gelebte Praxis den Anforderungen des Übereinkommens vollumfänglich entsprechen. Das Übereinkommen sei in der Tripartiten eidgenössischen Kommission für Angelegenheiten der IAO breit diskutiert worden und werde von den Sozialpartnern unterstützt. Zudem bestätige die vom Bundesrat in Auftrag gegebene unabhängige Expertise, dass das Übereinkommen Nr. 190 im Einklang mit der Schweizer Ratifikationspolitik steht. Laut der SP setzt die Ratifikation ein deutliches politisches Zeichen für eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung. Das Übereinkommen definiere erstmals international verbindliche Mindeststandards in diesem Bereich und anerkenne das Recht aller Menschen auf eine sichere, respektvolle und gewaltfreie Arbeitsumgebung, was einen grossen Fortschritt darstellt. Die SP hebt ausserdem hervor, dass sexuelle Belästigung nicht nur der Gesundheit der Betroffenen schadet, sondern auch das Betriebsklima und die Produktivität beeinträchtigt. Eine wirksame Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt, insbesondere in männerdominierten Branchen, gelinge nur mit einer klaren Nulltoleranzpolitik gegenüber sexueller Belästigung. Trotz bestehender Präventionsmassnahmen sei sexuelle Belästigung jedoch in der Schweiz weiterhin ein weit verbreitetes Problem. Sensibilisierung und Aufklärung blieben somit zentral. Die Ratifikation trage gerade zu dieser Sensibilisierung bei und vermittle der Öffentlichkeit ein unmissverständliches Signal: Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz werden in der Schweiz nicht toleriert.
Laut den GRÜNEN ist die Bekämpfung von sexueller Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz zentral, um menschenwürdige Arbeitsbedingungen und eine gleichberechtigte Arbeitsumgebung zu gewährleisten. Für die Partei wäre eine Ratifikation völlig kohärent mit dem Engagement der Schweiz bei der Bekämpfung von sexueller und sexistischer Gewalt sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Da der Rechtsrahmen der Schweiz mit den Anforderungen des Übereinkommens vereinbar ist, würde mit der Ratifikation einfach dieser Grundsatz auf internationaler Ebene bekräftigt und ein starkes Signal für eine gewaltfreie Arbeitswelt und eine bessere Bekämpfung von sexueller und sexistischer Gewalt ausgesendet. Im Gegenzug würde eine Ablehnung auf der internationalen Bühne Unverständnis hervorrufen und die Schweiz dem ernsthaften Risiko eines Imageschadens aussetzen. Durch die Ablehnung des Beitritts zu diesem Übereinkommen, das bereits in 54 Ländern4 in Kraft ist, würde die Schweiz als Gaststaat der IAO und Präsidentin der IAK,
4 Internationale Arbeitsorganisation. (2025). Normlex: Information System on International Labour Standards. [URL: https://normlex.ilo.org/dyn/nrmlx_en/f?p=1000:11300:0::NO:11300:P11300_INSTRUMENT_ID:3999810]. Stand: 5.5.2026.