Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 28 Seiten
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einbezogen waren. Das an der IAK von 2019 mit Schweizer Vorsitz verabschiedete Übereinkommen habe durch die Regierungsdelegationen sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmenden breite Unterstützung erhalten.
4.1.3.2. Ablehnung
GastroSuisse führt die folgenden Argumente an, um seine Vorbehalte gegenüber dem Übereinkommen zu rechtfertigen. Für den Verband bindet sich die Schweiz mit den multilateralen Abkommen stärker an externe Normen, die sie weder einseitig ändern noch bedingungslos aufkündigen kann. Aufgrund der vage formulierten Texte entstehe ein beträchtlicher Interpretationsspielraum für Gerichte und internationale Gremien, die ausserhalb der direkten Kontrolle der Schweiz stehen. Nichtregierungsorganisatio nen (NGOs) oder Einzelpersonen könnten daraus neue Ansprüche ableiten. Die Ratifikation des Übereinkommens unterstelle die Schweiz zudem einem strikten Kontrollsystem, unter dem die Schweiz der IAO detailliert über die Umsetzung berichten müsste. Schliesslich bringe eine Ratifikation keinen zusätzlichen rechtlichen Nutzen und erscheine vor diesem Hintergrund überflüssig.
4.1.4. Interessierte Kreise
4.1.4.1. Zustimmung
Alle weiteren interessierten Kreise haben sich für eine Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190 ausgesprochen.
Generell sind sich die interessierten Kreise einig über die Bedeutung des Übereinkommens Nr. 190 im Hinblick auf den Schutz der Arbeitnehmenden gegen Gewalt, Belästigung und Diskriminierung, insbesondere sexualisierte Gewalt und Belästigungen am Arbeitsplatz. Dies ist eine starke Botschaft der Schweiz für Menschenwürde, Gleichberechtigung und Prävention. Vor diesem Hintergrund fordert StrukturElle die Schweiz auf, das Übereinkommen zu ratifizieren, um ihre führende Position bei der Bekämpfung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt zu festigen und die Kohärenz zwischen den Grundwerten der Schweiz, nämlich der sozialen Gerechtigkeit, der Wahrung der Menschenrechte und dem Multilateralismus zu stärken.
Aus rechtlicher Sicht versichern Solidar Suisse und Business and Professional Women (BPW Switzerland), dass die geltende Schweizer Gesetzgebung die Anforderungen des Übereinkommens weitgehend erfüllt und dass keine Änderungen nötig sind. Die Schweizer Arbeitsrechtsordnung müsse daher nicht angepasst zu werden. Avenir Social und alliance F sind der Ansicht, dass diese Ratifikation das bestehende Recht stärkt. Für eine bessere Integration der Frauen in die Arbeitswelt brauche es eine grössere Sensibilisierung in diesem Bereich, was nur mit einer klaren Nulltoleranzpolitik gelinge. Laut Juristinnen Schweiz (JS) sollten die beiden Texte die Kohärenz des Schweizer Normensystems stärken, indessen ohne rechtsverbindliche Überschneidungen. Das Übereinkommen Nr. 190 nenne ausdrücklich die geschlechtsspezifische Gewalt und verpflichte die Staaten zu einem Nulltoleranzansatz, der Prävention, Schutzmechanismen, Sanktionen und Abhilfemassnahmen beinhaltet. Diese Präzisierung ergänze das Schweizer Dispositiv, dessen Grundlagen sowohl im Zivil- und Strafrecht als auch im öffentlichen Arbeitsrecht zu finden sind.