Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 28 Seiten

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Urteile sowie die sozioökonomischen Kosten konsolidiert sind; das Arbeitsgesetz (ArG) und die Verordnung 3 zum ArG (ArGV 3) sollen gezielt revidiert werden, um die Pflicht der Arbeitgeber zur Verhinderung von Gewalt und Belästigung, einschliesslich online, explizit zu verankern; eine unabhängige Evaluation der Umsetzung der Übereinkommen soll drei Jahre nach deren Verabschiedung veröffentlicht werden.

BPW Switzerland schlägt schliesslich die Aufnahme der IAO-Empfehlung Nr. 206 als unterstützenden Leitfaden vor sowie Öffentlichkeitsarbeit und Awareness-Kampagnen zur Sensibilisierung von Unternehmen in Verbindung mit bestehenden Initiativen wie dem Equal Pay Day.

4.2. Übereinkommen Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip

4.2.1. Kantone

Alle Kantone haben der Ratifikation des Übereinkommens Nr. 191 zugestimmt. Die Kantone JU und SZ haben keine Stellungnahme zur Vernehmlassung abgegeben.

4.2.1.1. Zustimmung

Aufgrund der formellen und technischen Natur des Übereinkommens Nr. 191 unterstützt eine grosse Mehrheit der Kantone, darunter AR, AI, BE, BL, BS, NW, OW, SG, TI, UR, VD, VS, ZG und ZH, seine Ratifikation, denn es besitzt keinen materiellen Inhalt und hat keine direkten Änderungen des Schweizer Arbeitsrechts zur Folge. TG betont, dass das Übereinkommen den Rechtsrahmen bezüglich der physischen und psychischen Arbeitsgesundheit auch in belastungsintensiven Bereichen stärkt.

Als weiteres Argument wird vorgebracht, dass so ein Übereinkommen unterstützt wird, mit dem die Kohärenz und Rechtssicherheit innerhalb des Normenkorpus der IAO sichergestellt werden soll. Der Kanton LU unterstreicht, dass das Übereinkommen Nr. 191 die Sicherstellung der Kohärenz des Korpus der internationalen Arbeitsnormen bezweckt, dessen Aktualisierung zentral ist. SH, SO, AI und VD weisen darauf hin, dass eine Ratifikation es der Schweiz ermöglicht, sich für die Kohärenz der internationalen Arbeitsnormen einzusetzen und in Bezug auf ihre im Rahmen der Freihandelsabkommen eingegangenen Verpflichtungen kohärent zu bleiben. VS stimmt der Ratifikation zu, da das Übereinkommen das Recht auf ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld in die Liste der grundlegenden Prinzipien des internationalen Arbeitsrechts aufnimmt. Die Ratifikation stärke das internationale Engagement der Schweiz und unterstreiche ihre Rolle als Gaststaat der IAO, wie dies auch BL, GE und VD anführen.

4.2.1.2. Ablehnung

Kein Kanton hat die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 191 abgelehnt.