Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/20: Genehmigung der Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation Nr. 190 über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt und Nr. 191 zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als grundlegendes Prinzip · 28 Seiten
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Darüber hinaus gewinne die Umsetzung der IAO-Abkommen auch im Kontext internationaler Handelsabkommen zunehmend an Bedeutung. Die Nachhaltigkeitskapitel neuer Abkommen, die die Schweiz oder die Staaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) abschliessen, sehen in der Regel vor, dass die Vertragsparteien die von ihnen ratifizierten IAO-Übereinkommen wirksam umsetzen und sich gleichzeitig zu andauernden Bemühungen verpflichten, weitere grundlegende sowie von der IAO als «up to date» eingestufte Übereinkommen zu ratifizieren. Das Übereinkommen Nr. 190 gilt als «up to date». Vor diesem Hintergrund wäre es in den Augen von Travail.Suisse schwer nachvollziehbar, wenn die Schweiz ein als aktuell und relevant anerkanntes Instrument nicht ratifiziert. Eine solche Nichtratifikation würde die Kohärenz der Aussenwirtschaftspolitik schwächen und die Glaubwürdigkeit der Schweiz in internationalen Handels- und Nachhaltigkeitsdialogen untergraben.
Auch die Glaubwürdigkeit der Schweiz in der Entwicklungszusammenarbeit stehe auf dem Spiel. Zahlreiche Schweizer Entwicklungsorganisationen – wie etwa Brücke Le Pont, die mit Travail.Suisse verbunden ist – würden sich weltweit für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen engagieren. Wenn sich die Schweiz weigere, die relevanten internationalen Normen im eigenen Land zu ratifizieren, verliere sie die nötige Glaubwürdigkeit, um diese Standards im Ausland wirksam einzufordern. Deshalb habe das Übereinkommen auch eine wichtige Hebelwirkung, indem es jene Akteure stärkt, die sich auf internationaler Ebene für menschenwürdige Arbeit einsetzen.
Des Weiteren würde die Ratifikation auch einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen leisten, insbesondere zu den Zielen 3 (Gesundheit und Wohlergehen), 5 (Geschlechtergleichheit), 8 (Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum) und 10 (Weniger Ungleichheiten).9 Damit würde die Kohärenz zwischen der Innen-, Aussen- und Entwicklungspolitik der Schweiz gestärkt.
Abschliessend hält Travail.Suisse fest, dass die Ratifikation des IAO-Übereinkommens Nr. 190 ein notwendiger und folgerichtiger Schritt ist, damit sich die Schweiz klar gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt positioniert. Die Organisation unterstützt die Ratifikation ausdrücklich. Die Schweiz verfüge bereits über die nötigen rechtlichen Grundlagen, um die Anforderungen des Übereinkommens zu erfüllen. Jedoch bestehe weiterhin Handlungsbedarf, wenn es um die konsequente Bekämpfung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz geht. Dieser notwendige Handlungsbedarf stehe jedoch nicht im Widerspruch zur Ratifikation, sondern werde durch sie sinnvoll ergänzt. Mit der Ratifikation würde die Schweiz nach innen wie nach aussen ein starkes Zeichen für menschenwürdige Arbeitsbedingungen setzen und damit die Kohärenz ihrer Gleichstellungs-, Aussen- und Entwicklungspolitik stärken.
Syna begrüsst die Absicht zur Ratifikation des Übereinkommens Nr. 190. Aus ihrer Sicht handelt es sich dabei um einen bedeutenden Meilenstein zur Beseitigung von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz. Es gehe dabei nicht nur um die Gewährleistung einer gewalt- und belästigungsfreien Arbeitswelt, sondern auch um die Glaubwürdigkeit einer Schweiz, die sich in ihrer Innen- wie auch ihrer Aussenpolitik dem Schutz der Menschenwürde verpflichtet hat. Das IAO-Übereinkommen Nr. 190 sei das erste internationale Instrument, das sich explizit mit Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt befasst. Es enthalte klare Mindeststandards für Prävention,
9 United Nations. (2015). Transforming our world: the 2030 Agenda for sustainable Development, A/RES/70/1, S. 18–19; 20; 21–22;23–24.