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Vernehmlassung 2025/49: Teilrevision der Bundesverfassung und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes · 18 Seiten

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Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes

1Fedpol betreibt in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungs- und Polizeibehörden des Bundes und der Kantone den nationalen Polizeiindex (Index). Der Index informiert darüber, ob Daten zu einer bestimmten Person bearbeitet werden:

a. in den Informationssystemen der kantonalen Polizeibehörden

b. im polizeilichen Informationssystem-Verbund (Art. 9-15b)

c. im N-SIS (Art. 16)

2Zweck des Indexes ist die Verbesserung der Suche nach Informationen über Personen und die Vereinfachung der Rechts- und Amtshilfe.

3Der Index enthält die folgenden Informationen:

a. die vollständige Identität der Person, deren Daten bearbeitet werden (insbesondere Name, Vorname, Alias, Allianzname(n), Name der Eltern, Geburtsort und -datum, Prozesskontrollnummer);

b. Datum des Eintrags;

c. Grund des Eintrags, wenn eine Person erkennungsdienstlich behandelt worden ist;

d. Die Angabe der Behörde, bei der nach den Grundsätzen der Rechts- und Amtshilfe um weitere Informationen über die Person ersucht werden kann;

e. Die Angabe des Informationssystems oder der Systemart, aus der die Daten stammen.

4Zugriff auf diese Daten mittels Abrufverfahren haben:

a. die BKP;

b. die Bundesanwaltschaft und die kantonalen Strafverfolgungsbehörden;

c. der NDB;

d. der Bundessicherheitsdienst;

e. die Meldestelle für Geldwäscherei;

f. die Polizeibehörden der Kantone;

g. der mit der Führung des automatisierten Polizeifahndungssystems betraute Dienst;

h. das BJ, zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Rechtshilfegesetz vom 20. März 198116;

i. das Grenzwachtkorps und die Zollfahndung;

j. die militärische Sicherheit;

k. die Militärjustizbehörden;

l. die für die Durchführung der Personensicherheitsprüfungen zuständigen Fachstellen nach Artikel 31 Absatz 2 des Informationssicherheitsgesetzes vom 18. Dezember 202017 zur Beurteilung des Sicherheitsrisikos im Rahmen einer Personensicherheitsprüfung, einer Prüfung der Vertrauenswürdigkeit oder einer Beurteilung des Gewaltpotenzials;

m. fedpol zur Bearbeitung von Gesuchen um Bewilligungen, zur Überprüfung von Bewilligungen und zur Bearbeitung von Verdachtsmeldungen nach dem VSG18;

16 SR 351.1

17 SR 128

18 SR 941.42