Vorlage
Vernehmlassung 2025/49: Teilrevision der Bundesverfassung und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes · 18 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 6Fedlex · Vorlage
Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes
1Fedpol betreibt in Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungs- und Polizeibehörden des Bundes und der Kantone den nationalen Polizeiindex (Index). Der Index informiert darüber, ob Daten zu einer bestimmten Person bearbeitet werden:
a. in den Informationssystemen der kantonalen Polizeibehörden
b. im polizeilichen Informationssystem-Verbund (Art. 9-15b)
c. im N-SIS (Art. 16)
2Zweck des Indexes ist die Verbesserung der Suche nach Informationen über Personen und die Vereinfachung der Rechts- und Amtshilfe.
3Der Index enthält die folgenden Informationen:
a. die vollständige Identität der Person, deren Daten bearbeitet werden (insbesondere Name, Vorname, Alias, Allianzname(n), Name der Eltern, Geburtsort und -datum, Prozesskontrollnummer);
b. Datum des Eintrags;
c. Grund des Eintrags, wenn eine Person erkennungsdienstlich behandelt worden ist;
d. Die Angabe der Behörde, bei der nach den Grundsätzen der Rechts- und Amtshilfe um weitere Informationen über die Person ersucht werden kann;
e. Die Angabe des Informationssystems oder der Systemart, aus der die Daten stammen.
4Zugriff auf diese Daten mittels Abrufverfahren haben:
a. die BKP;
b. die Bundesanwaltschaft und die kantonalen Strafverfolgungsbehörden;
c. der NDB;
d. der Bundessicherheitsdienst;
e. die Meldestelle für Geldwäscherei;
f. die Polizeibehörden der Kantone;
g. der mit der Führung des automatisierten Polizeifahndungssystems betraute Dienst;
h. das BJ, zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Rechtshilfegesetz vom 20. März 198116;
i. das Grenzwachtkorps und die Zollfahndung;
j. die militärische Sicherheit;
k. die Militärjustizbehörden;
l. die für die Durchführung der Personensicherheitsprüfungen zuständigen Fachstellen nach Artikel 31 Absatz 2 des Informationssicherheitsgesetzes vom 18. Dezember 202017 zur Beurteilung des Sicherheitsrisikos im Rahmen einer Personensicherheitsprüfung, einer Prüfung der Vertrauenswürdigkeit oder einer Beurteilung des Gewaltpotenzials;
m. fedpol zur Bearbeitung von Gesuchen um Bewilligungen, zur Überprüfung von Bewilligungen und zur Bearbeitung von Verdachtsmeldungen nach dem VSG18;
16 SR 351.1
17 SR 128
18 SR 941.42