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Vernehmlassung 2025/64: Entwurf für ein Bundesgesetz über die Gasversorgung (GasVG) · 22 Seiten

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Bundesgesetz «%ASFF_YYYY_ID»

Com) verfügen, dass weitere Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft, die ihren Sitz in der Schweiz haben, als systemkritisch gelten, wenn diese Unternehmen:

4. Rohrleitungsgesetz vom 4. Oktober 196316

Ersatz eines Ausdrucks

Im ganzen Erlass wird «Bundesamt» ersetzt durch «BFE».

Art. 2 Abs. 5

5 Der Bundesrat kann Ausnahmen von der Plangenehmigungspflicht sowie Verfahrenserleichterungen vorsehen.

Art. 13

Aufgehoben

Art. 17

Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Energie (BFE). Es kann für die Ausübung der Aufsicht die Kantone und private Fachverbände zuziehen.

Art. 35 Abs. 2

2 Die Versicherung muss die Ersatzrechte der Geschädigten für jedes Schadenereignis decken. Der Bundesrat legt die Mindestbeträge fest.

Art. 42 Abs. 3

3 Der Bundesrat kann Ausnahmen von der Bewilligungspflicht sowie Verfahrenserleichterungen vorsehen.

5. Finanzmarktinfrastrukturgesetz vom 19. Juni 201517

Ersatz eines Ausdrucks

Im ganzen Erlass wird «Elektrizitätskommission» ersetzt durch «Energiekommission».

16 SR 746.1

17 SR 958.1