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Vernehmlassung 2025/64: Entwurf für ein Bundesgesetz über die Gasversorgung (GasVG) · 22 Seiten
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Bundesgesetz «%ASFF_YYYY_ID»
Anlage nicht bereits durch das Netznutzungsentgelt finanziert wurden. Gelingt diese Glaubhaftmachung, so richtet sich die Bewertung nach den Absätzen 1 und 2.
4 Führt die Bewertung nach diesem Artikel dazu, dass sich die für die Tarifierung massgebenden Anlagewerte nach Inkrafttreten des Gesetzes erhöhen, so muss der Netzbetreiber der EnCom diese Erhöhung begründen.
Art. 45 Übergangsbestimmung zum Umgang mit bestehenden
internationalen Transportverträgen
Ist die Nutzung eines Grenzübergangspunkts Gegenstand eines internationalen Transportvertrags und wurde der Vertrag vor dem 30. Oktober 2019 geschlossen oder aufgrund einer Option verlängert, die vor diesem Datum vereinbart wurde, so sind dem Grenzübergangspunkt während der Laufzeit des Vertrags und im Umfang der darin reservierten Kapazität keine Kapazitätsprodukte zuzuweisen.
Art. 46 Referendum und Inkrafttreten
1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.