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Vernehmlassung 2025/64: Entwurf für ein Bundesgesetz über die Gasversorgung (GasVG) · 22 Seiten

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Bundesgesetz «%ASFF_YYYY_ID»

Art. 8i13

Aufgehoben

Art. 17g Abs. 4 Bst. f

4 Der Bundesrat regelt die Prozesse des Datenaustausches und die näheren Aufgaben des Datenplattformbetreibers. Er kann die Datenplattform um folgende Funktionalitäten und Prozesse erweitern:

f. Einsatz der Funktionalitäten der Datenplattform zur Unterstützung der Prozesse im Bereich der Gasversorgung.

Gliederungstitel vor Art. 21

4. Kapitel: Eidgenössische Energiekommission

Art. 21 Abs. 1

1 Der Bundesrat bestellt die aus fünf bis sieben Mitgliedern bestehende EnCom; er bezeichnet das Präsidium und das Vizepräsidium. Die Mitglieder müssen unabhängige Sachverständige sein. Sie dürfen nicht Organen von juristischen Personen angehören, die Tätigkeiten im Bereich der Elektrizitätswirtschaft oder der Gaswirtschaft ausüben, oder in einem Dienstleistungsverhältnis zu solchen juristischen Personen stehen.

Art. 22 Abs. 7

7 Die Aufgaben der EnCom im Bereich der Gasversorgung richten sich nach dem Gasversorgungsgesetz vom […]14.

3. Bundesgesetz vom 30. September 202215 über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft

Ersatz eines Ausdrucks

Im ganzen Erlass wird «ElCom» ersetzt durch «EnCom».

Art. 2 Abs. 2 Einleitungssatz

2 Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) kann nach Anhörung der Eidgenössischen Energiekommission (En-

13 In der Fassung gemäss dem Stromversorgungsgesetz vom 20. Juni 2025 (SR 734.7; BBl 2025 2036)

14 SR …

15 SR 734.91