Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/94: Bundesgesetz über den CO2-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren (CO2-GAZG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.432 · 28 Seiten
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Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahren zum CO2-GAZG
NEIN: Mehrere Kantone, die GRÜNE, Wirtschaftsverbände, Unternehmen und Umweltorganisationen lehnen die Zuweisung der Einnahmen aus der CO2-Grenzausgleichsabgabe an den allgemeinen Bun- deshaushalt ab.
Die Kantone BS, BL und VD fordern eine Zweckbindung der nach den Vollzugskosten übrigbleibenden Einnahmen, z. B. für internationale Klimafinanzierung oder Klimaschutzmassnahmen (VD: Art. 6 KlG).
Die GRÜNE und die teilnehmenden Umweltverbände sind ebenfalls dagegen, dass die Einnahmen aus der Grenzausgleichsabgabe in den allgemeinen Bundeshaushalt fliessen. Der Verein Klimaschutz Schweiz argumentiert, dass die Erträge in Zukunft deutlich höher ausfallen könnten, und verlangt eine klare Zweckbindung für den Klimaschutz, einschliesslich internationaler Klimafinanzierung, um die öko- logischen Kosten der Nettoimportemissionen wirksam zu adressieren.
Mehrere Wirtschaftsverbände (economiesuisse, Handel Schweiz, IHZ, metal.suisse, Swissmem) möch- ten die Mittel für CO₂-Reduktionsmassnahmen in der Wirtschaft nutzen und verweisen als Vergleich auf die CO2-Abgabe und deren Rückerstattung an Unternehmen und die Bevölkerung. Der SGB plädiert für eine Rückführung analog zur CO₂-Abgabe an die Bevölkerung.
Die IHZ fordert, dass die Einnahmen für Investitionen der Wirtschaft oder als Lenkungsabgabe zurück- erstattet werden, da eine Verwendung im Bundeshaushalt WTO-rechtlich nicht zulässig sei.
Keine Angabe: Die SMRI regt an, die Einnahmen teilweise für internationale Klimafinanzierung bereit- zustellen, insbesondere zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder.
20/28 BAFU-D-F8FF3401/1048