Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/94: Bundesgesetz über den CO2-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren (CO2-GAZG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.432 · 28 Seiten

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Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahren zum CO2-GAZG

CO₂-arme Baumaterialien eingesetzt und damit ein erheblicher Teil der Zementnachfrage gelenkt wer- den könnte. Die Umweltverbände schlagen vor, die Kann-Bestimmungen in verbindliche Vorgaben zu überführen oder dem Bundesrat konkrete Umsetzungsaufträge zu erteilen, um einen Markt für CO₂-arme Zemente zu schaffen.

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden weist darauf hin, dass der Schutz der Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Zementindustrie auch durch Verbesserungen in den raumplanerischen Rahmenbedingun- gen unterstützt werden müsse. Insbesondere solle der Abbau von Kalkstein erleichtert werden, um die Produktionsbedingungen für die Schweizer Zementindustrie zu sichern.

6.3 Vollzug

Baustoff Kreislauf Schweiz und Cemsuisse betonen, dass die vom Bundesrat zu erlassenden Ausfüh- rungsbestimmungen konsequent am Prinzip eines pragmatischen und effizienten Vollzugs ausgerichtet werden sollten. Die politischen Ziele des CO₂-GAZG sollen in den ausführenden Bestimmungen konse- quent umgesetzt werden, damit der sektorspezifische Grenzausgleich die Wettbewerbsfähigkeit gegen- über Drittstaaten sichert und Carbon Leakage verhindert. Gemäss Baustoff Kreislauf Schweiz soll das CO2-GAZG durch kurze Transportwege zur Stabilität des Betonkreislaufs sowie zur Versorgungssicher- heit in der Schweiz beitragen.

24/28 BAFU-D-F8FF3401/1048