Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/94: Bundesgesetz über den CO2-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren (CO2-GAZG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.432 · 28 Seiten
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Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahren zum CO2-GAZG
pro Tonne (8–10 % des Grosshandelspreises). Und durch die klimafreundliche Produktion im Elektroofen entstünden Mehrkosten von rund 33 CHF pro Tonne im Vergleich zu Gas inkl. Emissionsrechte.
Die Diskussion zur Zolltarifnummer 2507.0000 – Kaolin und anderer kaolinhaltiger Ton und Lehm, auch gebrannt – zeigt unterschiedliche Einschätzungen zum Umgang mit Kaolin: Economiesuisse, Science- industries (keine explizite Positionierung) und die IHZ (Positionierung: NEIN) fordern die Streichung aus dem Anhang 1, da Kaolin neben Zement in zahlreichen weiteren Branchen genutzt wird, darunter Kera- mik, Porzellan, Farben, Papier, Kunststoffe, Reifen, Kosmetik, Lebensmittel, Pflanzenschutz, Heilmittel sowie LED- und Glühlampen, und eine Aufnahme daher unbeabsichtigte Auswirkungen auf andere Sek- toren hätte. Cemsuisse hält hingegen die Aufnahme für notwendig, da Kaolin für die Produktion nach- haltiger Zemente in der Schweiz entscheidend sei, empfiehlt aber, den Verwendungszweck klar auf die Zementproduktion zu begrenzen, um Spillover-Effekte zu verhindern. Der HIV ergänzt, dass solche Spillover-Effekte auf andere Branchen bisher ungenügend geprüft seien.
Die FDP, die SVP, economiesuisse, bauenschweiz, scienceindustries, Swissmem und SUISSENÉ- GOCE fordern mit Nachdruck, dass der Geltungsbereich des Grenzausgleichsmechanismus strikt auf Zement beschränkt bleibt und keine weiteren Sektoren einbezogen werden. Dabei verzichteten science- industries, SUISSENÉGOCE und die SVP auf eine explizite Positionierung zur Frage nach dem Gel- tungsbereich. Economiesuisse, scienceindustries und Swissmem schlagen eine Ergänzung von Artikel 2 vor, die eine Ausweitung des Geltungsbereichs explizit ausschliessen soll. Scienceindustries betont, dass andere Industrien wie Chemie, Pharma und Life Sciences sich stark in Prozessen, Rohstoffen und Emissionsprofilen vom Zementsektor unterscheiden, was die CO₂-Berechnung komplex und die Einfüh- rung eines CBAM aufwendig macht. Eine Ausweitung würde hohe Mehrkosten verursachen und die internationale Wettbewerbsfähigkeit sowie Investitionen gefährden. Die EU prüfe eine mögliche Scope-Erweiterung; sollte sie umgesetzt werden, bestünde die Gefahr, dass die Schweiz nachziehe.
NEIN: Der SGB fordert wie Stahl Gerlafingen eine Ausweitung des Geltungsbereichs auf Stahl, da dies helfen würde längerfristig emissionsarmen Stahl in der Schweiz herzustellen.
4.2 Geltungsbereich: Ausnahmen und Ursprungsregeln
Frage: Unterstützen Sie den in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehenen Geltungsbereich nach Ar tikel 2 Absatz 2 bis 4, namentlich die Ausnahmen für EU- und EFTA-Staaten im Rahmen des Abkom mens zur Verknüpfung der Emissionshandelssysteme sowie die Berücksichtigung von Ursprungsre geln, welche sich an diejenigen der EU anlehnen?
JA: Die vorgesehenen Ausnahmen für EU- und EFTA-Staaten sowie die Ursprungsregeln stossen bei den meisten Teilnehmenden auf Zustimmung. Explizit begrüsst werden sie unter anderem von vielen Kantonen (AG, AI, AR, BL, FR, GE, GL, GR, JU, SO, UR, ZG), der KVU, mehreren Vertretern der Wirt- schaft (Avenergy, Baustoff Kreislauf Schweiz, Handel Schweiz, metal.suisse, Stahl Gerlafingen,
swisscleantech) sowie den teilnehmenden Umweltverbänden. Auch die GRÜNE unterstützt die vorge-
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