Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/94: Bundesgesetz über den CO2-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren (CO2-GAZG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.432 · 28 Seiten

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Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahren zum CO2-GAZG

Treibhausgasemissionen pro Warensendung, inklusive Vorleistungen und Strom, sowie den damit ver- bundenen Verifizierungsaufwand und die daraus resultierende Rechtsunsicherheit und Handelshemm- nisse. Zudem stelle sich die Frage der Überprüfbarkeit durch die Schweizer Behörden im Ausland.

Weiter beanstandet die IHZ die jährliche Berechnung der Abgabe und fordert stattdessen eine viertel- jährliche Anpassung, um Verzerrungen zwischen Inlandproduktion und Importen zu vermeiden.

Keine Angabe: Scienceindustries beantragt, die Bemessungsgrundlage von Bruttogewicht auf Eigen- gewicht der importierten Ware zu ändern (Art. 5 Abs. 1 Bst. a). Begründet wird dies damit, dass das Bruttogewicht auch Verpackung, Füllmaterial und Warenträger umfasse, die nicht unter das Gesetz fal- len. Für die Abgabe solle daher nur die tatsächlich relevante Eigenmasse der Ware berücksichtigt wer- den.

4.5 Vollzug via Selbstdeklaration

Frage: Unterstützen Sie die in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehene Regelung nach Artikel 6 Ab satz 1, namentlich die jährliche Selbstdeklaration durch die ausgleichspflichtigen Personen?

JA: Fünf Kantone (AR, BL, GE, SO, ZG), die glp sowie mehrere Wirtschaftsvertreter (economiesuisse, Avenergy, Handel Schweiz, metal.suisse, Stahl Gerlafingen, swisscleantech, Swissmem) stimmen der vorgesehenen jährlichen Selbstdeklaration durch die ausgleichspflichtigen Personen explizit zu. Sie begrüssen insbesondere, dass die Selbstdeklaration einen schlanken und administrativ effizienten Voll- zug ermöglicht, den Aufwand für Unternehmen und Behörden reduziert und eine praktikable Umset- zung des Instruments gewährleistet. Drei Kantone (AR, GE, SO) betonen jedoch, dass die Wirksamkeit vom Einhalten der Meldepflicht abhänge und regelmässig überprüft werden sollte und weisen zudem darauf hin (AR), dass das Bundesamt für Umwelt (BAFU) jederzeit die Möglichkeit haben sollte, eine Verifizierung der gemeldeten Angaben vorzunehmen.

JA mit Vorbehalten: Elf Kantone (AG, AI, FR, GL, GR, NW, SO, TG, UR, VD, VS) und die KVU unter- stützen die Selbstdeklaration und empfehlen, bei unzureichender Meldepflicht die Wirksamkeit zu prü- fen. Die IHZ betont, dass Verifizierungs- und Meldepflichten auf ein Minimum beschränkt sein sollten. Mehrere Vertreter der Wirtschaft (economiesuisse, ASTAG, bauenschweiz, Baustoff Kreislauf Schweiz, cemsuisse, IHZ, sgv) und der SGB schlagen vor, die Meldepflicht von jährlich auf quartalsweise umzu- stellen, da so der bürokratische Kontrollaufwand reduziert und der Informationsgehalt für alle Beteilig- ten erhöht werden könne (bauenschweiz, SGB und sgv ohne explizite Positionierung).

NEIN: Die teilnehmenden Umweltverbände sind gegen die vorgeschlagene Selbstdeklaration. Wäh- rend diese Lösung mit Swiss Finish ausnahmsweise schlanker und kurzfristig pragmatisch sei, stelle sie mittelfristig eine Hürde dar, wenn es darum ginge, Regelungsanpassungen in der EU zu überneh- men und damit dauerhaft vergleichbare Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen.

Keine Angabe: Die Mitte und die SVP betonen, dass die Umsetzungskosten möglichst tief gehalten werden sollen.

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