Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/94: Bundesgesetz über den CO2-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren (CO2-GAZG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.432 · 28 Seiten

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Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahren zum CO2-GAZG

4.6 Verwendung effektiver Emissionsdaten

Frage: Unterstützen Sie die in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehenen Regelungen nach Artikel 6 Absatz 2 bis 4, namentlich die Regelungen zur Verwendung effektiver Emissionsdaten und, bei Nicht verfügbarkeit, zum Rückgriff auf vom Bundesrat unter Berücksichtigung der EU festgelegte Standard werte?

JA: 15 Kantone (AG, AI, AR, BL, FR, GE, GL, GR, JU, NW, SO, UR, VD, VS, ZG), die KVU, die glp, mehrere Wirtschaftsverbände (Avenergy, Handel Schweiz, metal.suisse, Swissmem) sowie Stahl Ger- lafingen befürworten explizit die Regelungen zur Verwendung effektiver Emissionsdaten und, bei Nicht- verfügbarkeit, von Standardwerten. Greenpeace und WWF unterstützen die Umsetzung, sofern sie den EU-Bestimmungen entspricht. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden wertete positiv, , dass sowohl di- rekte als auch indirekte Emissionen einbezogen werden. Einige Kantone, vor allem Uri, weisen jedoch auf mögliche Anreize hin, Standardwerte statt effektiver Werte zu nutzen, und empfehlen die Prüfung von Mechanismen zur Verhinderung von Missbrauch. Insgesamt wird die Regelung als sachgerecht, praktikabel und EU-kompatibel eingeschätzt.

JA mit Vorbehalten: Der Kanton Waadt unterstützt grundsätzlich die prioritäre Verwendung effektiver Emissionsdaten, weist jedoch darauf hin, dass deren praktische Umsetzung schwierig sein könne, und empfiehlt deshalb die Definition robuster und leicht anwendbarer Standardwerte. Swisscleantech emp- fiehlt, primär von Standardwerten auszugehen, wobei prozessspezifische Daten bei ausreichender Qualität zugelassen werden sollen. Dies vereinfache den Vollzug und setze gleichzeitig Anreize für eine Verbesserung der Datenqualität bei den Produzierenden.

NEIN: Weitere Vertreter der Wirtschaft (economiesuisse, sgv, ASTAG, bauenschweiz, Baustoff Kreis- lauf Schweiz, cemsuisse) beantragen, dass der Vollzug vorrangig auf Standardwerten beruhen solle, die vom Bundesrat festgelegt werden (bauenschweiz und sgv ohne explizite Positionierung). Es solle den Importeuren jedoch freistehen, die tatsächlichen Daten ihrer effektiven Treibhausgasemissionen durch eine Verifizierungsstelle prüfen zu lassen. Erst wenn eine ausreichende Datenqualität durch die Verifizierungsstelle bescheinigt wurde, sollen Deklarationsangaben auf Basis der effektiven Emissio- nen möglich sein (Anpassung von Art. 6, Abs. 2 und 5). Standardwerte seien insbesondere bei kleine- ren Importmengen eine unbürokratische «Default-Lösung». Die Verbände betonen, dass die Standard- werte mit internationalen Handelsregeln (insbesondere WTO) vereinbar bleiben müssen.

Gemäss der IHZ und dem HIV (Letzterer ohne explizite Positionierung) sind Standardwerte ineffizient und führen insbesondere bei länderspezifischer Anwendung dazu, dass emissionsarme Produktions- stätten keinen Vorteil gegenüber emissionsintensiven hätten. Der HIV betont zudem, dass die präzise und faire Messung der effektiven Emissionen in der Praxis nicht umsetzbar sei. Die IHZ hingegen for- dert, dass die Angaben auf den effektiven Daten beruhen müssen, und will eine Ergänzung von Art. 6 Abs. 2 dahingehend, dass Standardwerte die Anreizwirkung zur nachhaltigen Produktion in Drittlän- dern nicht verzerren dürfen.

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