Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/94: Bundesgesetz über den CO2-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren (CO2-GAZG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.432 · 28 Seiten
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Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahren zum CO2-GAZG
4 Ausgestaltung der Vorlage
4.1 Geltungsbereich: Waren
Frage: Unterstützen Sie den in der Vernehmlassungsvorlage vorgesehenen Geltungsbereich nach dem Titel, nach Artikel 2 Absatz 1 und nach Anhang 1, namentlich den Fokus auf Zementwaren?
Die Vernehmlassung zeigt eine breite Unterstützung für den in der Vorlage vorgesehenen Geltungsbe- reich, der sich auf Zementwaren konzentriert.
JA: Zwölf Kantone (AG, AI, AR, FR, GE, GL, GR, JU, SO, TG, UR, ZG), die KVU, die glp, sowie ver- schiedene Wirtschaftsverbände (Avenergy, Baustoff Kreislauf Schweiz, Cemsuisse) begrüssen den Fo- kus auf Zementwaren ausdrücklich. Für diese Teilnehmer ist der aktuelle Geltungsbereich angemessen. Sie halten jedoch eine Prüfung einer Ausweitung des Grenzausgleichsmechanismus auf andere Indus- triezweige für sinnvoll, falls sich ein hohes Risiko von Carbon Leakage zeigen sollte.
JA mit Vorbehalten: Die oben dargestellte Haltung wird auch von weiteren Kantonen (BL, NW, VD, VS), der Mitte, Handel Schweiz und metal.suisse vertreten, wobei diese Gruppe von Teilnehmern dem vorgeschlagenen Geltungsbereich mit Vorbehalten zustimmt. Der Kanton Basel-Landschaft findet eine Erweiterung auf weitere Waren grundsätzlich wünschenswert. Auch die GRÜNE (ohne explizite Position) will die Möglichkeit einer künftigen Erweiterung politisch offen halten.
Die teilnehmenden Umweltverbände sowie die SMRI (letztere ohne explizite Position) hätten sich ge- wünscht, dass in einem ersten Schritt alle Produkte gemäss EU-CBAM bzw. weitere CO₂-intensive Güter einbezogen werden. Gemäss den Umweltverbänden besteht zwischen Klinker, klinkerbasierten Ersatz- stoffen sowie Zement- und Betonprodukten ein Kontinuum, weshalb eine Erweiterung auf Betonprodukte nötig sein könnte, falls der CO2-Preisunterschied stark wachse.
Stahl Gerlafingen, der SGB und swisscleantech fordern ausdrücklich die Aufnahme von Bewehrungs- stahl / Baustahl in den Geltungsbereich. Bewehrungsstahl sei – ähnlich wie Zement – eine energieinten- sive Massenware mit stark variierenden CO₂-Emissionen je nach Produktionsverfahren. Klimafreundlich produzierter Recyclingstahl in der Schweiz verursache deutlich höhere Kosten als CO2-intensive Im- porte.
Gemäss Stahl Gerlafingen besteht ohne Grenzausgleich die Gefahr, dass emissionsarme Schweizer Produzenten durch günstigere, CO₂-intensive Importe verdrängt werden. Dies würde die Stahlrecycling-Industrie schwächen und dem europäischen Umfeld widersprechen, da die EU Bewehrungsstahl bereits über den CBAM schützt. Die im erläuternden Bericht vertretene Einschätzung, wonach Emissionsrechte für Schweizer Stahlwerke kein wesentlicher Kostenfaktor seien, weist Stahl Gerlafingen zurück, da die CO₂-Kosten und die höheren Produktionskosten der klimafreundlichen Elektroofenproduktion klar wett- bewerbsrelevant seien. Das Unternehmen verweist auf Rechenbeispiele: Bei 400 kg CO₂ pro Tonne Stahl und einem Emissionsrechtepreis von 100 CHF ergebe sich eine Mehrkostenbelastung von 40 CHF
11/28 BAFU-D-F8FF3401/1048