Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/94: Bundesgesetz über den CO2-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren (CO2-GAZG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.432 · 28 Seiten

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Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahren zum CO2-GAZG

die Emissionsdeklaration pro Warensendung sehr komplex sei und je nach Ursprungsland kostspielige Prüfungen erforderlich würden. Zudem wird sowohl die Verifikation durch das BAFU als auch die Zerti- fizierung durch externe Stellen als administrativ aufwändig beurteilt.

4.8 Einnahmenverwendung

Frage: Unterstützen Sie, dass die Einnahmen aus der Grenzausgleichsabgabe in den allgemeinen Bundeshaushalt fliessen (siehe dazu Kapitel 3.4 im Bericht der UREK-N)?

Die vorgesehene Regelung, dass die Einnahmen aus der Grenzausgleichsabgabe aufgrund ihrer gerin- gen Höhe in den allgemeinen Bundeshaushalt fliessen sollen, stösst bei vielen Teilnehmenden auf Kritik.

JA: Fünf Kantone (AI, AR, GE, SO, ZG) und mehrere Wirtschaftsverbände (Avenergy, Baustoff Kreislauf Schweiz, cemsuisse, swisscleantech) betonen, dass die CO₂-Grenzausgleichsabgabe ein lenkungspo- litisches Instrument ohne fiskalischen Ziele sei und begrüssen deshalb explizit, dass die Einnahmen nach Abzug der Vollzugskosten dem allgemeinen Bundeshaushalt zugewiesen werden sollen.

Die Einnahmen werden primär zur Deckung der Vollzugskosten erwartet. Einige Teilnehmende (SO, swisscleantech) regen an, dass bei höheren Einnahmen oder einer Ausweitung des Instruments eine Zweckbindung zur Dekarbonisierung der Industrie geprüft werden könnte, um den Zusammenhang zwi- schen Einnahmen und Förderung der entsprechenden Industriezweige herzustellen.

JA mit Vorbehalten: Zehn Kantone (AG, AI, FR, GR, JU, NW, SG, TG, UR, VS), die KVU, die glp und Stahl Gerlafingen halten die Verwendung der Einnahmen aus der Grenzausgleichsabgabe im allgemei- nen Bundeshaushalt grundsätzlich für vertretbar, da die Mittel primär zur Deckung der Vollzugskosten dienen und nur ein geringer Überschuss zu erwarten ist.

Die Kantone regen jedoch an, die Mittel zweckgebunden, etwa über ein Fördergefäss nach Artikel 6 KlG, einzusetzen. So entstünde ein klarer Zusammenhang zwischen Erhebung und Verwendung, von dem die betroffenen Industriezweige direkt profitieren könnten. Diese Empfehlung gelte insbesondere, falls die Einnahmen höher ausfallen, als erwartet oder weitere Industriezweige in den CBAM einbezogen werden (JU ohne explizite Positionierung).

Auch Stahl Gerlafingen spricht sich dafür aus, bei substanziell steigenden Einnahmen eine Zweckbin- dung zur Unterstützung der Dekarbonisierung der Industrie zu prüfen.

Die glp weist zusätzlich darauf hin, dass Lenkungsabgaben wie der CO₂-Grenzausgleich grundsätzlich den Akteuren zugutekommen sollten, die die Abgabe tragen (Konsumenten oder exportierende Unter- nehmen). Angesichts der sehr geringen erwarteten Einnahmen (10'000–50'000 CHF pro Jahr) würden jedoch die Kosten einer Rückverteilung die Einnahmen übersteigen, weshalb die glp die Verwendung im allgemeinen Bundeshaushalt befürwortet.

19/28 BAFU-D-F8FF3401/1048