Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/94: Bundesgesetz über den CO2-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren (CO2-GAZG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.432 · 28 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 23Fedlex · Ergebnisbericht
Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahren zum CO2-GAZG
6 Weitere allgemeine Kommentare zur Vorlage
6.1 Verhältnis zum EU-CBAM und sektorielle Abgrenzung
Metal.suisse betont, dass der Schweizer Grenzausgleich klar vom EU-CBAM getrennt sein müsse. Be- troffen seien ausschliesslich Unternehmen, die in der Schweiz für den Binnenmarkt produzieren. Die Vorlage etabliere einen regional und branchenspezifisch isolierten Mechanismus, der die Wettbewerbs- fähigkeit der Schweizer Industrie sichern und Carbon Leakage verhindern soll.
Für den SGB hingegen ist es zentral, dass die Schweiz dafür sorgt, dass ihr Grenzausgleich gleichwertig zum EU-CBAM bleibt.
6.2 Einbettung in bestehende Klimapolitik, Wettbewerbsfähigkeit und Rahmenbedingungen
Economiesuisse, sgv, cemsuisse, scienceindustries und Swissmem fordern eine Verknüpfung des Ge- setzes mit dem KlG. Konkret soll Artikel 3 dahingehend ergänzt werden, dass das Gesetz nur so lange gilt, wie die klimapolitischen Bestimmungen des KlG in Kraft sind. Begründet wird dies damit, dass das KlG mit dem Netto-Null-Ziel bis 2050 die zentralen klimapolitischen Anforderungen definiere und ein CO₂-Grenzausgleich ohne diese Grundlage nicht gerechtfertigt wäre.
Stahl Gerlafingen warnt vor Wettbewerbsnachteilen für die Schweizer Industrie. Das Unternehmen weist darauf hin, dass die EU mit der Einführung des CBAM die kostenlose Zuteilung von Emissionsrechten im EU-EHS schrittweise reduziere und bis 2034 vollständig abschaffe. Schweizer Unternehmen würden dadurch benachteiligt, da die Schweiz diese Reduktion übernimmt. Ohne einen sektoriellen CBAM für die betroffenen Branchen drohe eine doppelte Belastung – weniger kostenlose Emissionsrechte und kein Schutz vor CO₂-intensiven Importen. Dies gefährde die Wettbewerbsfähigkeit und erhöhe das Ri- siko von Carbon Leakage. Aus Sicht der Industrie sei es daher zwingend, entweder einen sektoriellen CBAM einzuführen oder die bisherige freie Zuteilung im Schweizer EHS beizubehalten, bis ein gleich- wertiger Schutzmechanismus besteht.
Die teilnehmenden Umweltverbände sehen das CO₂-GAZG als flankierendes Instrument, das unter den von ihnen erwähnten Anpassungen ergänzend zum Klimaschutz beitragen soll. Gleichzeitig betonen sie, dass ergänzende Instrumente nötig sind, um CO₂-arme Produkte wirtschaftlich attraktiv zu machen und die Dekarbonisierung der Industrie gezielt zu fördern, etwa Carbon Contracts for Difference, Baustoff- bzw. Baustandards oder nachfrageorientierte Förderungen.
Zudem verweisen die Umweltverbände auf bestehende gesetzliche Möglichkeiten: Das USG und das EnG – insbesondere bezüglich grauer Energie und deren Umsetzung in den MuKEn – enthielten Be- stimmungen, die als Kann-Bestimmungen formuliert seien und bisher nur unzureichend angewendet würden. Auch die im KlG vorgesehene Vorbildfunktion von Bund und Kantonen (Art. 10) sei noch nicht umgesetzt obwohl damit bei öffentlich finanzierten Hoch- und Tiefbauprojekten bereits heute konsequent
23/28 BAFU-D-F8FF3401/1048