Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/94: Bundesgesetz über den CO2-Grenzausgleich bei der Einfuhr von Zementwaren (CO2-GAZG) – Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.432 · 28 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht

Bericht über das Ergebnis des Vernehmlassungsverfahren zum CO2-GAZG

3 Zielsetzung und Stossrichtung der Vorlage

Frage: Unterstützen Sie grundsätzlich die Zielsetzung und die Stossrichtung der Vernehmlassungsvor lage, wonach mit einer Grenzausgleichsabgabe auf CO2 bei Zementwaren verhindert werden soll, dass Treibhausgasemissionen infolge einer Verlagerung der Zementproduktion ins Ausland zunehmen? Un ter anderem geregelt unter Artikel 1.

Bemerkung: Einige Kantone schliessen sich ausdrücklich der Stellungnahme der KVU an oder über- nehmen deren Argumentation. Kantone, die sich allgemein positiv zur Vorlage äussern, aber nicht zu allen Punkten in den Kapiteln 3 und 4 Stellung nahmen, werden jeweils nur dann genannt und gezählt, wenn sie ausdrücklich Position bezogen oder sich klar der KVU-Position anschlossen.

JA: 13 Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, FR, GE, GL, GR, JU, SO, UR, ZG), die KVU, die glp und die Mitte, und verschiedene Vertreter der Wirtschaft (SGB, sgv, Avenergy, bauenschweiz, Baustoff Kreis- lauf Schweiz, Cemsuisse, Handel Schweiz, metal.suisse, Stahl Gerlafingen, SUISSENÉGOCE,

swisscleantech) und die SMRI begrüssen die Zielsetzung und die Stossrichtung der Vorlage explizit.

Der CO₂-Grenzausgleich wird als notwendig erachtet, um Carbon Leakage zu verhindern sowie die Wettbewerbsfähigkeit und die inländische Produktion der Schweizer Zementindustrie zu sichern (Kan- tone, KVU, SGB, sgv, Cemsuisse, bauenschweiz, Handel Schweiz, metal.suisse, Stahl Gerlafingen, SUISSENÉGOCE).

Die Vorlage wird als klimapolitisch kohärent und wirtschaftlich tragfähig bewertet (u.a. glp, Die Mitte, swisscleantech). Sie fördere Investitionen in emissionsarme Technologien, sichere Arbeitsplätze und schaffe Rechtssicherheit durch den klar auf Zementprodukte beschränkten Geltungsbereich (bauen- schweiz, Baustoff Kreislauf Schweiz, Cemsuisse).

JA mit Vorbehalten: Der Kanton Wallis fordert, dass der CO₂-Grenzausgleich befristet wird und an ein konkretes Reduktionsengagement der Schweizer Zementwerke gekoppelt ist, während der Kanton Waadt die Zielsetzung grundsätzlich unterstützt, aber mehrere offene Fragen im Vorentwurf sieht, etwa bezüglich Geltungsbereich, Einnahmenverwendung oder dem Vollzug (s. Kap. 4).

Economiesuisse und Swissmem akzeptieren einen CO₂-Grenzausgleich ausschliesslich für Zement, knüpfen ihre Zustimmung jedoch an mehrere Bedingungen: Sie verlangen eine Überprüfung des Ge- setzes, sobald Rechtsprechung zur WTO-Kompatibilität von CO2-Grenzausgleichsmechanismen vor- liegt, sowie die Einführung eines gesetzlich definierten Importschwellenwerts (s. Kap. 4.2). Zudem for- dern sie, ebenso wie scienceindustries, eine Verknüpfung mit dem KlG, indem die Abgabe gemäss Ar- tikel 3 nur so lange erhoben wird, wie die entsprechenden Klimabestimmungen in Kraft sind (s. Kap. 6.2).

Gemäss WWF, Greenpeace und dem Verein Klimaschutz Schweiz ist das Ziel der Vorlage wichtig, der Entwurf sei für ein eigenes Gesetz jedoch zu bescheiden. Das Gesetz sollte aufzeigen, wie die Ze-

9/28 BAFU-D-F8FF3401/1048