Bericht VIntA
Consultation 2006/30: Dispositions d'exécution de la loi fédérale du 16 décembre 2005 sur les étrangers et de la révision partielle du 16 décembre de la loi sur l'asile · 14 pages
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Migration
Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer vom 16. Dezember 2005, Vernehmlassungsverfahren: Bericht zum Entwurf der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (Integrationsverordnung, VIntA) ______________________________________________________________________
1. Einleitung
Das neue Ausländergesetz misst der Integration - verstanden im Sinne eines chancengleichen Zugangs der Ausländerinnen und Ausländer zu den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ressourcen unseres Landes - einen bedeutenden Stellenwert für eine erfolgreiche Migrationspolitik bei (vgl. Art. 4 AuG). Die Integration einer ausländischen Person ist ein wichtiges ermessensleitendes Kriterium sowohl beim Zugang zum Arbeitsmarkt sowie generell bei der Bewilligungserteilung und bei ausländerrechtlichen Entscheiden.
Das neue Ausländergesetz legt in den Grundzügen folgende Leitlinien zur Integration fest:
- Integration ist ein gegenseitiger Prozess, welcher sowohl die Bereitschaft der Aus-
länderinnen und Ausländer zur Integration als auch die Offenheit der Aufnahmegesellschaft voraussetzt;
- Integrationsförderung ist eine hoheitliche Aufgabe, welche nach dem Grundsatz des
„Fordern“ und „Fördern“ auszugestalten ist;
- Integration ist ein gemeinsames Ziel für alle legal anwesenden Ausländerinnen und
Ausländer mit einer längerfristigen Aufenthaltsperspektive und schliesst Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen mit ein;
- Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration bilden namentlich ausreichende
Sprachkenntnisse, Ausbildung sowie der Arbeitsplatz (vgl. Bericht des Bundesamtes für Migration, BFM, Probleme der Integration der Ausländerinnen und Ausländer, Bern 2006);
- Die Förderung der Integration ist primär Aufgabe der Regelstrukturen; Sondermass-
nahmen für ausländische Personen sind nur ergänzend und subsidiär angezeigt;
- Integrationsförderung findet vor Ort in primärer Verantwortung der Kantone und der
Gemeinden statt. Aufgabe der Migrationspolitik des Bundes ist es, günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, die Kantone durch Sicherstellung der Koordination und des Erfahrungsaustausches zu unterstützen sowie gezielt ergänzende Förderungsmassnahmen zu treffen.