H.3.2.2 Beiträge der Verursacher im Zusammenhang mit der laufenden Nachführung

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

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Stellen die Gemeinden oder Kantone den Verursachern (z. B. Bauherren / Grundeigentümer) die Kosten für die Nachführung in Rechnung (gemäss VAV), sind diese Umsätze zum Normalsatz steuerbar.