H.3.2.1 Beiträge des Bundes und der Kantone im Zusammenhang mit der Erstvermessung

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

ESTV · MWST-Branchen-Info 19 · H.3.2.1 Beiträge des Bundes und der… · Deutsch

Bei den von Bund und Kantonen an die Gemeinden geleisteten Beiträge an die Kosten der Ersterhebung, Erneuerung, periodischen Nachführung oder Vermarchung handelt es sich um Subventionen im Sinne von Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a MWSTG (→ Ziff. C.3.1).