H.3.2.1 Beiträge des Bundes und der Kantone im Zusammenhang mit der Erstvermessung
MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen
Geltend · Stand ab 20. September 2024
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Bei den von Bund und Kantonen an die Gemeinden geleisteten Beiträge an die Kosten der Ersterhebung, Erneuerung, periodischen Nachführung oder Vermarchung handelt es sich um Subventionen im Sinne von Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a MWSTG (→ Ziff. C.3.1).