H.3.2.3 Arbeiten der selbstständig erwerbenden Geometer

MWST-Branchen-Info 19 · Gemeinwesen

Geltend · Stand ab 20. September 2024

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Sämtliche Leistungen, die selbstständig erwerbende Geometer entgeltlich erbringen, unterliegen der Steuer zum Normalsatz. Teil des steuerbaren Entgelts bilden auch die vom Geometer weiterbelasteten kantonalen Abgaben (z. B. die Kantonsgebühr für die gewerbliche Nutzung der Daten der amtlichen Vermessung). Die auf dem Aufwand für diese Arbeiten lastende MWST kann der Geometer als Vorsteuer geltend machen.