2.1.17.2 Steuerbare Leistungen
MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen
Geltend · Stand ab 9. Mai 2023
ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 2.1.17.2 · Deutsch
a. | Die Abgabe von Medikamenten, medizinischen Hilfsmitteln (z. B. Anmessen und Verkauf von Kompressionsstrümpfen), Entnahmesets zur Früherkennung von Krankheiten (z. B. FIT-Test), Lebensmitteln und Getränken (für den Steuersatz → MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze). Ebenfalls steuerbar sind Beratungen, die im Zusammenhang mit der Abgabe von Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln stehen (z. B. Medikamenten-Check). |
b. | Die Durchführung von Blutgruppenschnelltests. |
c. | Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Blutdruckmessung, Allergie-Schnelltest, Herz-Check, Lungen-Check, Haar-Mineral-Analyse oder Gehörtest). |
d. | Sonstige Untersuchungen, Beratungen und Behandlungen, die der Hebung des Wohlbefindens oder der Leistungsfähigkeit dienen oder aus ästhetischen Gründen vorgenommen werden (z. B. Aura-Soma-Beratung, Aroma-, Farb- und Lichttherapie). |
e. | Das Erstellen eines elektronischen Impfausweises sowie die Datenvalidierung (losgelöst von der Verabreichung einer Impfung). |
f. | Der Verkauf und die Vermietung von Gegenständen aller Art sowie die Durchführung von Gerätekontrollen (z. B. Blutzuckermessgeräten). |
Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (Publikationsdatum: 20.12.2021; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).