2.1.17.2 Steuerbare Leistungen

MWST-Branchen-Info 21 · Gesundheitswesen

Geltend · Stand ab 9. Mai 2023

ESTV · MWST-Branchen-Info 21 · Ziff. 2.1.17.2 · Deutsch

a.

Die Abgabe von Medikamenten, medizinischen Hilfsmitteln (z. B. Anmessen und Verkauf von Kompressionsstrümpfen), Entnahmesets zur Früherkennung von Krankheiten (z. B. FIT-Test), Lebensmitteln und Getränken (für den Steuersatz → MWST-Info Steuerbemessung und Steuersätze).

Ebenfalls steuerbar sind Beratungen, die im Zusammenhang mit der Abgabe von Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln stehen (z. B. Medikamenten-Check).

b.

Die Durchführung von Blutgruppenschnelltests.

c.

Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Blutdruckmessung, Allergie-Schnelltest, Herz-Check, Lungen-Check, Haar-Mineral-Analyse oder Gehörtest).

d.

Sonstige Untersuchungen, Beratungen und Behandlungen, die der Hebung des Wohlbefindens oder der Leistungsfähigkeit dienen oder aus ästhetischen Gründen vorgenommen werden (z. B. Aura-Soma-Beratung, Aroma-, Farb- und Lichttherapie).

e.

Das Erstellen eines elektronischen Impfausweises sowie die Datenvalidierung (losgelöst von der Verabreichung einer Impfung).

f.

Der Verkauf und die Vermietung von Gegenständen aller Art sowie die Durchführung von Gerätekontrollen (z. B. Blutzuckermessgeräten).

Praxisänderung infolge Überprüfung der Praxis durch die ESTV (Publikationsdatum: 20.12.2021; vgl. betreffend zeitliche Wirkung → MWST-Info Zeitliche Wirkung von Praxisfestlegungen).