Nichtigkeitsbeschwerde

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Als Thema
  1. BGE 80 IV 26931.12.1954Art. 61 Abs. 1 al. 2, Art. 61 Abs. 4 MFG. Wer ein Motorfahrzeug führt, obschon er die Sendung nicht eingelöst hat, mit der ihm der erneuerte Führerausweis unter Nachnahme der Erneuerungsgebühr angeboten worden ist, übertritt erstere, nicht letztere Bestimmung.
  2. BGE 80 IV 27613.12.1954Art. 269 Abs. 1 BStP . Der Beklagte, der im Urteilsdispositiv einer Beschimpfung schuldig erklärt, aber nach Art. 177 Abs. 2 StGB von Strafe befreit wird, ist zur Nichtigkeitsbeschwerde nicht legitimiert.
  3. BGE 80 IV 17309.12.19541. Art. 268 Abs. 2 BStP . Ein Zwischenentscheid ist Urteil, wenn auf ihn nicht zurückgekommen werden kann (Erw. 1). 2. Art. 21, 194 Abs. 1 StGB . Versuch der Verführung Unmündiger zu widernatürlicher Unzucht, begonnen durch Aufforderung an die ausersehenen Opfer (Erw. 2).
  4. BGE 80 IV 20102.11.1954Art. 270 Abs. 3 BStP . Die Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen Einstellungsbeschluss steht dem Privatstrafkläger auch dann nicht zu, wenn der öffentliche Ankläger im kantonalen Verfahren in anderer Stellung denn als Partei das öffentliche Interesse vertreten hat.
  5. BGE 80 IV 20502.10.19541. Art. 272 Abs. 1 und 4 BStP . Wenn die Nichtigkeitsbeschwerde im Zivilpunkt unabhängig davon, ob der Kassationshof auch mit dem Strafpunkt befasst ist, zulässig ist, läuft die Frist zur Beschwerdeerklärung mit der Eröffnung des angefochtenen Entscheides, und zwar sogar dann, we
  6. BGE 80 III 14930.09.19541. Zuständigkeitsfragen des eidgenössischen Rechts (Erw. 1 und 2). Voraussetzungen der Berufung an das Bundesgericht gegen einen die Zuständigkeit bejahenden Vorentscheid eines untern Gerichtes: a) nach Art. 49 OG ; b) nach Art. 48 Abs. 3 OG . Wann ist Nichtigkeitsbeschwerde nach
  7. BGE 80 IV 20317.09.1954Art. 272 Abs. 1 und 2 BStP . Von wann an laufen die Fristen zur Erklärung bzw. Begründung der Nichtigkeitsbeschwerde, wenn die der Eröffnung bzw. Zustellung des kantonalen Entscheides dienende Sendung auf eine in den Briefkasten des Empfängers gelegte Einladung hin auf der Post a
  8. BGE 80 IV 13410.09.1954Art. 264 BStP . Die Anklagekammer ist nicht zuständig, einer kantonalen Behörde die Gerichtsbarkeit abzusprechen und die Sache den Bundesbehörden zu überweisen.
  9. BGE 80 IV 14702.09.19541. Art. 268 Abs. 2 BStP . Zulässigkeit der Nichtigkeitsbeschwerde. 2. Art. 91 Ziff. 2 Abs. 1, Art. 93 Abs. 1 StGB . Unter welchen Voraussetzungen kann die Erziehung eines Jugendlichen in einer Familie durch Erziehung in einer Anstalt ersetzt werden?
  10. BGE 80 IV 14028.04.1954Art. 277 bis Abs. 1, 277 ter BStP . Der kantonale Richter ist immer an den Schluss gebunden, den der Kassationshof des Bundesgerichts für den betreffenden Fall aus seinen rechtlichen Erwägungen zieht. Er darf nicht prüfen, ob die Bundesbehörde sich wirklich auf die von ihm festge
  11. BGE 80 IV 13702.04.1954Art. 268 Abs. 2 BStP . Einem in Abwesenheit Verurteilten steht die Nichtigkeitsbeschwerde jedenfalls dann nicht zu, wenn er die Wiedereinsetzung verlangen kann, ohne nachweisen zu müssen, dass er sein Nichterscheinen zur Verhandlung nicht verschuldet habe.
  12. BGE 80 IV 4926.02.1954Art. 125, 18 Abs. 3 StGB . Verschulden des Skiläufers, der einen andern verletzt.
  13. BGE 80 IV 4711.01.1954Art. 273 Abs. 1 BStP . Nur die unterschriebene Beschwerdeschrift ist gültig.
  14. BGE 79 IV 15630.10.1953Art. 41Ziff.1 Abs. 5 StGB. Von wann an läuft die Probezeit, wenn ein Verurteilter, der unter Probe gestanden hat, im wiederaufgenommenen Strafverfahren wieder zu einer bedingt aufgeschobenen Freiheitsstrafe verurteilt wird?
  15. BGE 79 IV 9730.10.1953Art. 31 StGB. a.) Der Rückzug des Strafantrages untersteht in bezug auf Ort und Form der Erklärung dem kantonalen, inhaltlich dagegen dem eidgenössischen Recht (Erw. 1). b) Ein bedingter Rückzug ist ungültig (Erw. 2). c) Unbedingter oder stillschweigend bedingter Rückzug? (Erw
  16. BGE 79 IV 17127.10.1953Art. 9 BG vom 13. Juni 1928 betreffend Massnahmen gegen die Tuberkulose. Begriff des Geheimmittels (Art. 44 Vollz.Vo. vom 20. Juni 1930). Erw. 2. — Auch der Export von Geheimmitteln und ihre Lieferung in der Schweiz zum Zwecke des Exportes sind verboten. Erw. 3. Art. 58 StGB. E
  17. BGE 79 IV 13731.08.1953Art. 27 BG betreffend die Fischerei vom 21. Dezember 1888. Wer mit einem verbotenen Gerät in der Nähe eines Gewässers herumgeht, kann vom kantonalen Recht mit Strafe bedroht werden.
  18. BGE 79 IV 11502.07.1953Art. 119 Ziff. 3 Abs. 2 StGB. Begriff der Gewerbsmässigkeit.
  19. BGE 79 IV 6026.06.1953I. Art. 21 ff„ 68 StGB. Gilt die Strafe für das vollendete Verbrechen die vorausgegangenen Versuche mit ab? (Erw. l). 2. Art. 156 StGB setzt nicht voraus, dass der Täter dem andern die angedrohten Nachteile im Falle der Nichtgewährung des verlangten Vermögensvorteils wirklich zu
  20. BGE 79 IV 620.02.1953Art. 80 Abs. 3 StGB. Wann ist eine Tat besonders verdienstlich? Art. 80 l. 3 CP. Quand un acte est-il particuliérement méritoire?
  21. BGE 79 IV 923.01.1953Art. 119 Ziff. 3 Abs. 2 StGB. Begriff der Gewerbsmässigkeit.
  22. BGE 78 IV 24101.11.1952Art. 34 BStP. Begriff des Geschädigten (Erw. 3). Art. 220 BStP. Abs. 1. Begriff des Urteils (Erw. 1). Abs. 2 gilt nur für Nichtigkeitsbeschwerden gegen Entscheidungen, die nach Eröffnung der Hauptverhandlung gefällt werden (Erw. 1).
  23. BGE 78 IV 14807.10.1952Art. 31 Abs. 1 StGB. Begriff des Urteils. Der Strafbefehl des Jugendanwalts nach zürcherischem Recht ist Urteil erster Instanz.
  24. BGE 78 IV 15603.10.1952Art. 191 Ziff. 1 Abs. 2 StGB. Begriff des Dienstboten.
  25. BGE 78 IV 13113.06.1952l. (Art. 272 Abs. 2 BStP). Art. 32 Abs. 3 OG. Wird die Frist zur Begründung der Nichtigkeitsbeschwerde gewahrt, wenn die Eingabe bei einer kantonalen Behörde eingereicht wird, die den angefochtenen Entscheid nicht erlassen hat? 2. Art. 35 Abs. 1 OG. Wiederherstellung ist nicht z
  26. BGE 78 IV 9513.06.1952Art. 217 Ziff. 2 StGB. a) Nicht nur die Behörden des die Armenunterstützung leistenden Gemeinwesens, sondern auch jene des Kantons, in dem die Unterstützungspflicht zu erfüllen ist, können den Strafantrag stellen. b) Die Kantone können das Antragsrecht auch einer Vormundschafts
  27. BGE 78 IV 1103.05.1952Art. 61 Abs. 1 StGB. Wann besteht ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung des Urteils?
  28. BGE 78 IV 12703.05.1952Art. 269 Abs. 1 BStP. Auf die Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein freisprechendes Urteil ist nicht einzutreten, wenn die Verfolgung verjährt ist.
  29. BGE 78 IV 1903.05.1952Art. 268 BStP. Die Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen Entscheid betreffend Wiedereinsetzung in die bürgerliche Ehrenfähigkeit ist zulässig. Art. 270 Abs. 1 BStP. Der Vormund des Angeklagten kann ohne dessen Zustimmung Nichtigkeitsbeschwerde führen. Art. 76 StGB. Von wann an kan
  30. BGE 78 II 11408.04.19521. Vertretung vor Bundesgericht in Zivilsachen (Art. 29 OG~ •. 2. Wahl des Beirats; Anfechtung wegen Interessenkollision (Art. 384 Ziff. 3 ZGB). Legitimation der heimatlichen Vormundschaftsbehörde zur Beschwerde und zum Rekurs an die zweite kantonale Aufsichtsinstanz (Art. 378 A
  31. BGE 78 IV 7707.04.1952Art. 29 Abs. 2 OG. Ein Anwaltskandidat kann, da er nicht patentierter Anwalt ist, nicht als Beauftragter Nichtigkeitsbeschwerde führen.
  32. BGE 78 II 8928.02.1952Die Anordnung einer vorläufigen Massnahme kann Gegenstand einer Nichtigkeitsbeschwerde aus den in Art. 68 OG vorgesehenen Gründen bilden, falls sie in letzter kantonaler Instanz anlässlich eines Streites über ein Privatrechtsverhältnis getroffen worden ist. Art. 71 OG verlangt n
  33. BGE 78 IV 4501.02.19521. Art. 339 Ziff. 2 Abs. 2 StGB. Wenn ein Strafantrag schon unter altem Recht gestellt worden ist, obschon er damals nicht nötig war, braucht er unter neuem Recht nicht wiederholt zu werden (Erw. 1). 2. Art. 28 StGB. Form und Inhalt des Strafantrages (Erw. 2).
  34. BGE 77 IV 13618.09.1951Art. 41 Ziff. 1 Abs. 2 und 4 StGB. a) Wann ist der Schaden «gerichtlich oder durch Vergleich festgestellt»? b) Der Richter, der die Voraussetzungen des Abs. 2 prüft, soll auch der Haltung Rechnung tragen, die der Verurteilte in Anbetracht des verursachten, aber weder gerichtlic
  35. BGE 77 IV 15110.07.1951Art. 43 Ziff. 1 Abs. 4 StGB. Wird der Täter erst nach seiner Einweisung in die Arbeitserziehungsanstalt wegen eines vor dem ersten Urteil begangenen Verbrechens zu Zuchthausstrafe verurteilt, so ist die Anstaltseinweisung zu widerrufen und der Vollzug der ganzen aufgeschobenen S
  36. BGE 77 IV 18215.06.1951Art. 293 Abs. i StGB. Wann sind Akten. Verhandlungen oder Untersuchungen «durch Gesetz als geheim erklärt»?
  37. BGE 77 IV 10025.05.19511. Art. 25 Abs. 1 MFG, Art. 117 StGB. Wie hat sich der Motorfahrzeugführer zu verhalten, wenn er durch entgegenkommende Fahrzeuge geblendet wird? (Erw. l, 2). 2. Art. 49 Ziff. 4 StGB. Pflicht des Richters, die Anwendbarkeit dieser Bestimmung zu prüfen (Erw. 3).
  38. BGE 77 IV 8818.05.1951I. Art. 24 ff. StGB. Begriff der Mittäterschaft, Abgrenzung von der mittelbaren Täterschaft (Erw. 1). 2. Art. 153, 154 StGB. a) Wer Waren fälscht und sie in Verkehr bringt, ist nach beiden Bestimmungen zu bestrafen (Erw. 2). b) Gegenstand der Veröffentlichung des Urteils (Erw
  39. BGE 77 IV 11311.05.19511951 i. S. Meier gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau. Art. 61 Abs. 2 MFG. Schwerer Fall des Führens ohne Führerausweis.
  40. BGE 77 IV 5709.03.19511. Art. 273 Abs. 1 lit. a, 277bis Abs. 1 BStP. a) In welcher Weise kann die Nichtigkeitsbeschwerde beschränkt werden, insbesondere bei Anfechtung des Urteils eines Schwurgerichts? (Erw. 1). b) Tatsächliche Feststellungen eines Schwurgerichts binden den Kassationshof auch dann,
  41. BGE 76 IV 21828.11.1950Art. 80 StGB. l. Während welcher Zeit muss sich der Verurteilte wohl verhalten haben, damit das Urteil im Strafregister gelöscht werden kann? 2. Wann rechtfertigt das Verhalten des Verurteilten die Löschung? 3. Wie ist das Verhalten des Verurteilten festzustellen?
  42. BGE 76 II 25220.10.1950Scheidungsprozess. Wenn eine Partei stirbt, bevor das die Scheidung aussprechende kantonale Urteil in Rechtskraft erwachsen ist, so kann kraft eidgenössischen Rechtssatzes die Rechtskraft nicht mehr eintreten, und das Urteil bleibt — auch ohne formelle Aufhebung durch Abschreibun
  43. BGE 76 IV 24820.10.19501. Art. 61 und 46 MFV. Begriffe der Strassenbahn und des Überholens (Erw. 1 und 2). 2. Art. 25 Abs. 1 MFG. Pflichten des Motorfahrzeugführers beim Vorbeifahren an einer auf eigenem Körper haltenden Bahn, deren Fahrgäste die Strasse als Ein- und Aussteigeperron benützen (Erw. 3).
  44. BGE 76 I 19513.10.1950An. 84 Abs. 2 oa. Ist die staatsrechtliche Beschwerde wegen willkürlicher Verletzung einer kantonalen Bestimmung über die Wiederaufnahme eines Strafverfahrens zulässig, wenn mit Nichtigkeitsbeschwerde nach Art. 268 ff. BStP gerügt werden kann, der Entscheid verletze Art. 397 StGB
  45. BGE 76 IV 27506.10.1950Art. 192 Ziff. 2 StGB. Ist ein sinnlicher Kuss unzüchtig?
  46. BGE 76 IV 16211.07.1950Art. 242 StGB, Inumlaufsetzen falschen Geldes. 1. Ausländische Banknoten, die von der Emissionsbank auf einen bestimmten Zeitpunkt zurückgerufen worden sind, aber auch nachher von ihr noch eingelöst bzw. gegen neue Noten umgetauscht werden, sind «Geld» im Sinne des Art. 242 StGB
  47. BGE 76 IV 10208.06.19501. Art. 148 Abs. 1 StGB, Betrug. Arglistige Benutzung eines Irrtums durch pflichtwidriges Schweigen. Mittäterschaft. Vermögensschaden. 2. Art. 251 Ziff. 1 Abs. 1 StGB, Urkundenfälschung. Unrechtmässiger Vorteil. 3. Art. 273 Abs. 1 lit. b, Art. 276 Abs. 3 BStP. Auf die Nich
  48. BGE 76 IV 6508.06.1950Art. 27 Ziff. 3 Abs. 1 StGB. Wann ersetzt die Verantwortlichkeit des Redaktors jene des Verfassers? 't (Erw. 2 und 3). Art. 273 Abs. 1 lit. a BStP. Es genügt, dass die Anträge sich aus der Begründung ergeben (Erw. 1). Art. 273 Abs.1 lit. b BStP. Verweisung auf die im kantonalen
  49. BGE 75 IV 17531.12.19491. Art. 21, 148 StGB. Versuch des Versicherungsbetruges, begonnen durch Brandlegung an eigener Sache. 2. Art. 304 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Begriff des Anzeigens. Wann zeigt jemand an, es sei «eine strafbare Handlung begangen worden» Irreführung der Rechtspflege macht auch strafbar,
  50. BGE 75 IV 16029.11.1949Art. 68 StGB. Zumessung der Freiheitsstrafe für mehrere Handlungen, die der Täter teils vor, teils nach einer früheren Verurteilung begangen hat.