Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2003/5: Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda · 31 Seiten
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Zusammenfassung
Das Anliegen, den Phänomenen Rassismus, Hooliganismus sowie der Gewaltbereitschaft und deren Ausübung mit verstärkten straf- und verwaltungsrechtlichen Massnahmen entgegenzutreten, wird von den meisten Vernehmlassungsteilnehmern grundsätzlich begrüsst. Die Vorlage wird als taugliches Mittel bezeichnet, um die formulierten Ziele zu erreichen.
Trotz mehrheitlicher Zustimmung zur Gesetzesnovelle sind jedoch die eingegangenen Stellungnahmen kontrovers. Von Vielen wird die Vorlage als politisch ausgewogen bezeichnet, während sie Etlichen zu einseitig gegen Rechts gerichtet erscheint.
Die Ansichten, wie die neuen Regelungen ausgestaltet werden sollen, gehen in den 78 Stellungnahmen oft auseinander. Für Viele sollten sich die in der Vorlage geregelten Massnahmen nicht nur auf die Bekämpfung des Rassismus und Hooliganismus beschränken, sondern alle Erscheinungsformen von Gewalt beschlagen. Hingegen bedeuten die neuen Regelungen für einige Parteien und einzelne Vernehmlassungsteilnehmer eine ungewünschte Ausdehnung der Aufgaben des Staatsschutzes.
Rassismus
Verwaltungs- und strafrechtliche Massnahmen gegen Rassismus werden grundsätzlich begrüsst. Häufig wird gewünscht, dass Rassismus nicht unabhängig von anderen Gewaltakten bekämpft wird. Die Massnahmen sollen sich sowohl gegen links als auch gegen rechts richten.
Die neuen Strafnormen, insbesondere die strafrechtlichestrafrechtliche Erfassung von Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung, werden in zahlreichen Stellungnahmen ausdrücklich begrüsst. Gewünscht wird häufig eine Ausweitung der Bestimmungen auf Kennzeichen mit eindeutig gewaltverherrli-