Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/5: Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda · 31 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 6Fedlex · Ergebnisbericht

1. Anlass

Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda sollen in der Schweiz besser bekämpft werden. Ausgehend vom Bericht und den Empfehlungen der Arbeitsgruppen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus will der Bundesrat die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen schaffen.

Mit den neuen Rechtsgrundlagen soll den Phänomenen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda mit verstärkten straf- und verwaltungsrechtlichen Massnahmen entgegengetreten werden können. Der Gesetzesentwurf sieht Ergänzungen, respektive Änderungen des Bundesgesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), des Strafgesetzbuches (StGB) und des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) vor.

Die Gesetzesnovelle, die der Bundesrat mit Beschluss vom 12. Februar 2003 in die Vernehmlassung geschickt hat, soll die bereits realisierten und geplanten Massnahmen des Bundes und der Kantone ergänzen. Die Frist zur Eingabe von Stellungnahmen war der 31. Mai 2002.

Insgesamt äusserten sich 78 Vernehmlassungsteilnehmer. Der Umfang der

einzelnen Vernehmlassungen reicht von einer bis zu zehn Seiten.

Die Vernehmlassungen der Kantone waren bisweilen ganz oder teilweise identisch; einzelne Parteien schlossen sich den Stellungnahmen anderer an (z.B: Grüne Partei an die DJS).

Die Liste der Teilnehmer am Vernehmlassungsverfahren findet sich im Anhang.

Zum Vernehmlassungsentwurf haben Stellung genommen:

- das Bundesgericht

- 9 politische Parteien

- 26 Kantone

- 9 kant. Polizeikommandi