Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/5: Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda · 31 Seiten

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Vier Kantone (SZ, BL, ZG, SO) fordern, dass aus Gründen der Relation zwischen Kosten und Nutzen die Datenbank eventuell ins ISIS integriert werde. Die Schnittstellen zu ISIS seien zu prüfen.

3.2.5 Art. 261ter E-StGB Kennzeichen mit rassendiskriminierender Bedeutung

Vier Parteien (FDP, SP, CVP, PCS) und zwanzig Kantone (GL; JU, UR, AG, BE, ZG, LU, ZH, TG, SH, NE, BL, BS, FR, SO, SZ, NW, OW, SG,TI) sowie die Polizeikommando ZH, NE und AG, die EKR, der VSPB, die KSPD und Prof. Niggli begrüssen diese neu vorgeschlagene Strafnorm.

Die SD sowie fünf Kantone (ZG, ZH, VD, GL, AR), vier Polizeikommandi ( BE, VD, BE, AR) und vier Organisationen (Avalon, Identität Schweiz, SGB, Centre Patronal) sind der Ansicht, dass sich die neue Strafnorm auch gegen Kennzeichen anderer Organisationen (Terrorgruppen) richten solle. Vorgeschlagen wird eine Ausweitung der beiden Straftatbestände auf Tatbestände mit gewaltverherrlichendem Charakter.

Zudem werde zur Gewährleistung einer grechtsgleichen und wirkungsvollen Anwendung der Bestimmung begrüsst, wenn mit entsprechendem gesetzlichen Auftrag eine geeignete Bundesstelle eine stets aktualisierte Liste mit Kennzeichen, Parolen, Gesten und Grussformeln mit rassendiskriminierender Bedeutung führen und entsprechende Meldungen aus den Kantonen entgegen nehmen und überprüfen würde.

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Gemäss Junge SVP darf das neu vorgeschlagene Gesetz nicht dazu führen, dass Schweizer in ihren Rechten schlechter gestellt werden. Deshalb sollen auch Ausdrücke wie „Scheiss-Schweizer“, „Kuh-Schweizer“ nach der neuen Rassismus-