Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2003/5: Bundesgesetz über Massnahmen gegen Rassismus, Hooliganismus und Gewaltpropaganda · 31 Seiten

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eine engagierte Auseinandersetzung mit diesen Phänomenen in den politischen Gremien auf allen Ebenen. Deshalb seien im Gesetzestext auch Projekte zur Förderung der Akzeptanz von Fanprojekten in Ergänzung zum disziplinarischen Teil anzusprechen. Das Schwergewicht solle auf den präventiven Massahmen ruhen (LU,LU SZ, Junge SVP, Grüne Partei der Schweiz, Gemeinsam gegen Rassismus, SGB, National-Liga SFV, EKJ, EKA, Fanprojet).

- Wichtig erscheint den meisten Vernehmlassungsteilnehmern, jede Form von

Gewaltausübung ins Auge zu fassen. Die Gesetzesvorlage soll sich gegen jede Form von Gewalt, insbesondere auch gegen linken Extremismus richten (AR, GL, GR, ZH). Rassismus solle nicht unabhängig von anderen Gewaltakten bekämpft werden (FDP, SD, economiesuisse KMU, AI, Polizeikommando BE). Der Kanton AIund ebenso die FDP, welche der Zielrichtung der Vorlage im Prinzip zustimmt, hält die Gesetzesvorschläge in Bezug auf die von Links ausgehende Gewalt nicht für ausgewogen.

- Die Klarheit und Bestimmtheit einzelner Begriffe wird in Frage gestellt. So wird eine angeblich „gesetzeswidrige und sachlich nicht gerechtfertigte schwammige Ausdehnung des Begriffs der inneren Sicherheit“ kritisiert. Es wird weiter vorgeschlagen, unbestimmte Rechtsbegriffe, wie „Hooliganismus“, „Gewalt“, „zu Gewalt aufrufender Inhalt“ „Propagandamaterial“, „Rassismus“, „organisierte Gewalttätigkeit bei Publikumsveranstaltungen“, „gewalttätiges Verhalten“, „gewalttätiger Extremismus“, „Öffentlichkeit“ (VSPB, AR, SO), in einer eigenen Bestimmung im BWIS zu regeln (DSB, CVP-Frauen, FDP, BL, ZG).

- Es wird unterstrichen, dass die Grundrechte und die Verhältnismässigkeit gewahrt werden müssten.Teilweise werden Kollisionen mit der Meinungs-